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News: Heise gegen Musikindustrie

Berichterstattung über illegale Software erlaubt

Redaktion / 8 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Verfahren Heise.de gegen Musikindustrie hat das Oberlandesgericht München jetzt ein Urteil gefällt. Grund des Streits war eine Berichterstattung über die illegale Kopiersoftware AnyDVD, bei der auch ein Link auf die AnyDVD-Seite veröffentlicht wurde. Gemäß Urteil ist die Berichterstattung über derlei illegale Software im Rahmen der Pressefreiheit zulässig - selbst dann, wenn diese illegale Software in Berichten gelobt wird.

Verboten bleibt allerdings die Veröffentlichung von Links, die zu solcher Software führen.

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Waldorf / München Kolti
xafford burhan „Dann hat er aber auch ein Mandat von der Industrie. Nicht der Anwalt ist der...“
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Ein Anwalt kann sich aber immer noch aussuchen, welche Mandanten er vertritt, außer es handelt sich um Srafrecht und er wurde zum Pflichtverteidiger bestellt. Auch wenn ich es selbst nicht besonders korrekt finde, daß immer auf Anwälten gerell herumgehackt wird, so gibt es doch einige Kanzleien, die sich immer wieder dadurch hervortun das Rechtssystem nicht sinngemäß zu nutzen um Gerechtigkeit für ihre Mandanten einzufordern, sondern es ausnutzen um den größtmöglichen Gewinn für sich und ihre mandanten mit möglichst wenig Aufwand und Risiko einzufahren. Wie z.B. soll man sonst interpretieren, daß W*lld**f kleine Homepagebetreiber teuer abmahnt (obwohl es mehrere Gesetzesrichtlinien zur Kostenminimierung und Kostenfreiheit gibt), jedoch einem Heiseverlag, welcher für juristisch renitentes Verhalten bekannt ist nur einen netten Brief schreibt, wenn nicht als klare Strategie die abzusahnen, die wahrscheinlich eine teure Auseinandersetzung vor Gericht scheuen?

95% der Anwälte sind wohl durchaus ehrbare Leute, dummerweise fallen in der Öffentlichkeit fast nur die 5% auf, dei das rechtssystem pervertieren.

Pauschalurteile sind immer falsch!!!
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