Allgemeines 21.966 Themen, 148.245 Beiträge

News: Gerichtsurteil gefallen

Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte gestern einen EBay-Anbieter der sein Verkaufsangebot vorzeitig zurückzog. Dabei handelte es sich um ein Auto mit 7000 Euro Zeitwert für das als Höchstgebot nach einer Woche lediglich 4550 Euro zustande kamen.

Aufrund des zu geringen Höchstgebots beendete der Anbieter die Auktion vorzeitig. Der Höchstbieter zog vor Gericht und forderte als Schadensersatz die Preisdifferenz des Auto-Marktwertes und seines Höchstgebots und kriegte Recht. Ausreden des Klägers waren zwecklos.

Zwar gestatten die EBay-Spielregeln die Zurücknahme eines Angebots unter bestimmten Bedingungen, die waren laut Gericht in diesem Fall allerdings nicht gegeben.

bei Antwort benachrichtigen
Olaf19 Kolti „Müßig darüber zu diskutieren“
Optionen

Hai Kolti,

inwiefern verletzt dieses Urteil das Grundgesetz? Ist es deiner Meinung nach "zu hart" gegenüber dem Verkäufer? Du hast recht, ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, insbesondere ob sich tatsächlich im Nachhinein ein gravierender technischer Mangel eingestellt hat, kann man sich eh keine abschließende Meinung bilden.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
bei Antwort benachrichtigen
Warum auch? SmallAl