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News: Gerichtsurteil gefallen

Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte gestern einen EBay-Anbieter der sein Verkaufsangebot vorzeitig zurückzog. Dabei handelte es sich um ein Auto mit 7000 Euro Zeitwert für das als Höchstgebot nach einer Woche lediglich 4550 Euro zustande kamen.

Aufrund des zu geringen Höchstgebots beendete der Anbieter die Auktion vorzeitig. Der Höchstbieter zog vor Gericht und forderte als Schadensersatz die Preisdifferenz des Auto-Marktwertes und seines Höchstgebots und kriegte Recht. Ausreden des Klägers waren zwecklos.

Zwar gestatten die EBay-Spielregeln die Zurücknahme eines Angebots unter bestimmten Bedingungen, die waren laut Gericht in diesem Fall allerdings nicht gegeben.

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Olaf19 Massafagga „Anderslautende Meldung bei Golem“
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Naja - dafür Art und Höhe müsste man schon Zeugen haben, und möglichst nicht die Omma oder geliebte Lebenspartnerin, sondern jemand mehr oder weniger Unbefangenes Möglichst vom Fach, in diesem Fall z.B. ein Kfz-Mechaniker, der eine "Expertise" dazu abgeben kann. Ist natürlich mit viel Aufwand für den "verhinderten Verkäufer" verbunden, "aber sonst könnte ja jeder kommen". Wird auch jeden Fall immer noch billiger als dieser verlorene Prozess.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Inwiefern? Olaf19
Warum auch? SmallAl