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News: Gerichtsurteil gefallen

Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten

Redaktion / 21 Antworten / Flachansicht Nickles

Das Oberlandesgericht Oldenburg verurteilte gestern einen EBay-Anbieter der sein Verkaufsangebot vorzeitig zurückzog. Dabei handelte es sich um ein Auto mit 7000 Euro Zeitwert für das als Höchstgebot nach einer Woche lediglich 4550 Euro zustande kamen.

Aufrund des zu geringen Höchstgebots beendete der Anbieter die Auktion vorzeitig. Der Höchstbieter zog vor Gericht und forderte als Schadensersatz die Preisdifferenz des Auto-Marktwertes und seines Höchstgebots und kriegte Recht. Ausreden des Klägers waren zwecklos.

Zwar gestatten die EBay-Spielregeln die Zurücknahme eines Angebots unter bestimmten Bedingungen, die waren laut Gericht in diesem Fall allerdings nicht gegeben.

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Inwiefern? Olaf19
Warum auch? SmallAl
MaWin|DA Redaktion „Ebay ohne Rückzugsmöglicheit bei Kaufangeboten“
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Wer sein Auto bei eBay mit einem Startgebot von € 1,-- einstellt ist doch eigentlich selbst schuld! Denn in den eBay-Richtlinien heißt es: "Für 10 Euro Angebotsgebühr können Sie Ihr Auto bis zu 10 Tage lang bei eBay Motors anbieten. (Bei Verkauf Ihres Autos fallen zusätzlich 40 Euro Verkaufsprovision an.)"

Das heißt: Egal, ob das Startgebot € 1,-- oder € 10.000,-- beträgt und egal, ob der letztendliche Verkaufspreis € 1,-- oder € 10.000,-- sind, muß man immer € 50,-- an eBay berappen. Oder verstehe ich das falsch???

Da leg ich doch als Startpreis gleich die Summe fest, die ich mindestens erzielen will!?

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