> Zu der Zeit, als ich mein DeNIC-Handle bekommen habe, wohnte ich in München.
> Daher ist über die WHOIS-Abfrage dort immer noch meine ehemalige Münchner Anschrift zu finden.
AFAIK bist du dem Provider gegenüber verpflichtet, deine neue Anschrift "unverzüglich" mitzuteilen, sonst begehst du Vertragsbruch und verlierst die Domain.
> weil leicht die Grenze zur Verleumdung und übler Nachrede überschritten wird. In diesem Fall möchte der Betroffene sicherlich gerne dagegen vorgehen.
Das kann er ja auch gerne - aber wieso muss deswegen die ganze Welt meine Adresse erfahren, egal ob berechtigtes Interesse oder nicht? Wie man das anders regeln könnte, habe ich ja schon aufgezeigt:
- der Betroffene schaltet seinen Anwalt ein
- der wiederum zeigt dem Webhoster bzw. DeNic sein berechtigtes Interesse an
- nur dann werden die Daten herausgegeben
Wie gesagt - das wäre so wunderschön einfach und perfekter Datenschutz. Stattdessen wird per Gesetz jeder für vogelfrei erklärt, der auf seiner Webseite Gedankengut verbreitet, das nicht dem gängigen Mainstream entspricht. Und dabei ist es völlig wurscht, ob er damit üble Nachrede/Verleumdung betreibt oder nicht.
CU
Olaf