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News: Urteil stärkt Verbraucherschutz

Telefonische Belästigung mit Werbung verboten

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Schon lange ist es Unternehmen verboten, Kunden telefonisch mit Werbeanrufen zu belästigen, wenn zum Kunden zuvor noch kein Geschäftskontakt bestand. Bestand bereits Kontakt, waren Anrufe zulässig und wurden nicht als sogenannte "kalte Anrufe" eingestuft.

Das ändert sich jetzt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Auch Kunden eines Unternehmens dürfen ab sofort nicht mehr telefonisch mit Werbeanrufen genervt werden. Wer belästigt wird, sollte sich die Adresse der betreffenden Firma notieren und diese Daten an eine Verbraucherzentrale weitergeben.

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dirk42799 Newcomer1 „Sind hiervon auch Süd- Nord- Lotto betroffen ? Oder lästige Anbieter von...“
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Hallo Markus,

auf ein explizites Gesetz wirst Du Dich nicht berufen können.
Nirgends steht: die Firma XY darf den Markus nicht mit Werbung am Telefon belästigen.

Wen Du grundsätzlich letztlich dran kriegen willst, ist Dir selbst überlassen.
Du kannst gerne unmittelbar den Mitarbeiter am Telefon anzeigen oder aber direkt den Arbeitgeber (was ich persönlich machen würde).
Check mal § 7 des UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb): http://www.rechtliches.de/gesetze/UWG/7.html

Würde demnach auf OWi tippen.
Ob Du dafür auch Schadensersatz oder der Telefonist bzw. seine Firma nur eine Verwarnung/Geldstrafe, steht auf einem anderen Blatt.

Dirk

ja, ich schreibe absichtlich nach den alten Rechtschreibregeln!
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@ Redaktion mr_drehmoment