Schon lange ist es Unternehmen verboten, Kunden telefonisch mit Werbeanrufen zu belästigen, wenn zum Kunden zuvor noch kein Geschäftskontakt bestand. Bestand bereits Kontakt, waren Anrufe zulässig und wurden nicht als sogenannte "kalte Anrufe" eingestuft.
Das ändert sich jetzt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Auch Kunden eines Unternehmens dürfen ab sofort nicht mehr telefonisch mit Werbeanrufen genervt werden. Wer belästigt wird, sollte sich die Adresse der betreffenden Firma notieren und diese Daten an eine Verbraucherzentrale weitergeben.