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News: Urteil stärkt Verbraucherschutz

Telefonische Belästigung mit Werbung verboten

Redaktion / 9 Antworten / Flachansicht Nickles

Schon lange ist es Unternehmen verboten, Kunden telefonisch mit Werbeanrufen zu belästigen, wenn zum Kunden zuvor noch kein Geschäftskontakt bestand. Bestand bereits Kontakt, waren Anrufe zulässig und wurden nicht als sogenannte "kalte Anrufe" eingestuft.

Das ändert sich jetzt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln. Auch Kunden eines Unternehmens dürfen ab sofort nicht mehr telefonisch mit Werbeanrufen genervt werden. Wer belästigt wird, sollte sich die Adresse der betreffenden Firma notieren und diese Daten an eine Verbraucherzentrale weitergeben.

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charlie62 dirk42799 „Hallo Markus, auf ein explizites Gesetz wirst Du Dich nicht berufen können....“
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auf ein explizites Gesetz wirst Du Dich nicht berufen können.
Nirgends steht: die Firma XY darf den Markus nicht mit Werbung am Telefon belästigen.


Das betreffende Gesetz hast du doch selbst angeführt. Im Strafgesetzbuch steht auch nicht explizit, dass Hinz den Kunz nicht erschlagen darf.

Wem es zu dumm wird, einfach eine Meldung an die Verbraucherzentrale. Mehr dazu hier:
Klick!
Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen: -Das ist mein!- und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft. Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: -Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergesst, dass die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.- (Jean-Jacques Rousseau)
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@ Redaktion mr_drehmoment