Im Urteil des Oberlandesgerichts München wurde am 28. Juli 2005 entschieden, dass Heise.de im Rahmen eines Beitrags keinen Link zum Software-Hersteller Slysoft setzen darf, weil der Software anbietet, mit dem sich ein DVD-Kopierschutz umgehen lässt. Die Berichterstattung über derlei Software ist zwar zulässig, das Setzen eines Links allerdings nicht.
Christian Persson, Chefredakteur von heise online: "Hyperlinks sind essenziell für Texte im WWW und deren eigentlicher Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften". Die Pressefreiheit werde erheblich eingeschränkt, wenn nun Redakteure in jedem Einzelfall genau prüfen müssen, ob verlinkte fremde Inhalte die Rechte irgendeines Dritten verletzen könnten.
Aus diesem Grund wird der Heise-Verlag Verfassungsbeschwerde gegen das Link-Verbot einlegen.