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News: Kampf gegen Link-Verbote

Heise-Verlag legt Verfassungsbeschwerde ein

Redaktion / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Urteil des Oberlandesgerichts München wurde am 28. Juli 2005 entschieden, dass Heise.de im Rahmen eines Beitrags keinen Link zum Software-Hersteller Slysoft setzen darf, weil der Software anbietet, mit dem sich ein DVD-Kopierschutz umgehen lässt. Die Berichterstattung über derlei Software ist zwar zulässig, das Setzen eines Links allerdings nicht.

Christian Persson, Chefredakteur von heise online: "Hyperlinks sind essenziell für Texte im WWW und deren eigentlicher Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften". Die Pressefreiheit werde erheblich eingeschränkt, wenn nun Redakteure in jedem Einzelfall genau prüfen müssen, ob verlinkte fremde Inhalte die Rechte irgendeines Dritten verletzen könnten.

Aus diesem Grund wird der Heise-Verlag Verfassungsbeschwerde gegen das Link-Verbot einlegen.

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ThomasS Massafagga „Aber grade in Hinblick auf solch schlimme vergehen wie Kinderpornografie halt...“
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Sorry, dann hast du den Hintergrund der Beschwerde nicht verstanden. Hier geht es nicht um das Verlinken im Allgemeinen, sonder im speziellen Bezugen auf jornalistische Arbeit, wozu auch die Quellenangabe bei seriöser Berichterstattung zwingend gehört; also um die Sicherstellung der "Pressefreiheit"! Dazu gehört auch das Verlinken zu den Inhalten auf welche sich ein Bericht bezieht, damit JEDER die Möglichkeit hat, den Wahrheitsgehalts eines Berichts zu prüfen und sich anschliessend eine eigene UNABHÄNGIGE MEINUNG bilden zu können!!!!

Was hier von einer Interessen-Lobby durch missbrauch der Gesetzgebung erreicht werden will ist nichts anderes als primitive ZENSUR!

Man kann hierbei Heise nur Respekt zollen und ihnen viel Erfolg wünschen! Wenigstens ein Verlag der MUTIG und konsequent die verfassungsmässig garantierten freiheitlichen Rechte verteidigt; im Gegensatz zu anderen die unkritisch devot und braf mit vorrauseilendem Gehorsam reagieren und FREIWILLIG ZENSIEREN!

Grüsse, ThomasS

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