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News: Kampf gegen Link-Verbote

Heise-Verlag legt Verfassungsbeschwerde ein

Redaktion / 10 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Urteil des Oberlandesgerichts München wurde am 28. Juli 2005 entschieden, dass Heise.de im Rahmen eines Beitrags keinen Link zum Software-Hersteller Slysoft setzen darf, weil der Software anbietet, mit dem sich ein DVD-Kopierschutz umgehen lässt. Die Berichterstattung über derlei Software ist zwar zulässig, das Setzen eines Links allerdings nicht.

Christian Persson, Chefredakteur von heise online: "Hyperlinks sind essenziell für Texte im WWW und deren eigentlicher Mehrwert gegenüber Artikeln in Zeitschriften". Die Pressefreiheit werde erheblich eingeschränkt, wenn nun Redakteure in jedem Einzelfall genau prüfen müssen, ob verlinkte fremde Inhalte die Rechte irgendeines Dritten verletzen könnten.

Aus diesem Grund wird der Heise-Verlag Verfassungsbeschwerde gegen das Link-Verbot einlegen.

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Massafagga ThomasS „ Was ist wenn einer einen bericht über Kinderpornografie macht, und Links auf...“
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Klar aber wa ist wenn jemand einen Pressedienst über Kinderpornografie ausmacht, dafür angemessenes Geld nihmt und dafür kostenlose Kindersex anbieter in Timbuktu verlinkt...

Klar das ist wieder ein konstruiertes beispiel, aber wennn man Leute verklagen kann die einen Link auf eine Seite setzen aber die Leute umgeschoren davonkommen die zu diesen Link noch 2 Sätze schreiben und sich dann auf die Meinungs-/Pressefreiheit berufen und diesen Link nur als Quelle angeben ist das meiner Meinung nach auch nich richtig. Wenn man das alles aber erlauben würde, wär es meiner meinung nach auch nicht richtig wenn Leute die illegale eiten betreiben auf die aber gelinkt werden darf in Deutschland in Deutschland belangt werden dürften...

Als konsequenz hätten wir viele Anbieter mit abartigen perversen Zeugs wieder auf deutschen betreibern, rechte Proganda etc. und könnten nichts dagegen tun...

Aufklärung ist sicherlich gut aber bei manchen Sachen reicht mir der Mantel des Schweigens.

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