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Bundesverfassungsgericht: KEIN Recht auf Privatkopie!

J-G-W / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

das BVG hat in einem Urteil (Az. 1 BvR 2182/04) eine Beschwerde gegen kopiergeschützte Audio-CDs und DVD-Videos zwar nur wegen Nichteinhaltung des Instanzenweges zurückgewiesen, aber auch zu der Frage, ob es überhaupt ein einklagbares Recht auf eine Privatkopie (nach den GG oder UrhG) gibt Stellung genommen und dies zwar nicht ausdrücklich verneint (da sie hierzu überhaupt nicht gefragt waren), aber doch bezweifelt, dass dieses Recht nach dem GG existieren würde.
Schade drumm.


Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/63696

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Ok, so verstehe ich das anders!
Und da muss ich dir leider zu einem großen Teil zustimmen!

Ich persönlich halte es da eh ein wenig anders und muss immer schmunzeln, wenn die MI wieder mal sagt, das der Absatz an Tonträger eingebrochen ist! Ich kaufe kopiergeschütze CDs gar nicht, außerdem habe ich andere Quellen die mir kostenlose und legale gute Musik liefern!

Als erstes nenne ich da Mercedes-Benz (ich bin kein Fahrer von denen)! Die haben die Mixed-Tapes, nicht unbedingt Mainstream aber extrem gut! Auch die Hammer-CDs die ja nahezu umsoinst sind, empfehle ich da gerne! Und es gibt kleine Bands, die ihre Musik kostenlos anbieten!

Ansonsten: Main Hoon Na! Finde diese Richtung im übrigen auch nicht schlecht.

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