http://www.heise.de/newsticker/meldung/66300
Da kommt Hoffnung auf, das die deutsche Rechtssprechung zu diesem Thema doch noch nicht ganz blind ist.
Trotzdem muß es etwas dagegen geschehen, das Privatleute schon bei der ersten Abmahnung mit utopischen Abmahnkosten konfrontiert werden können.
Ich bin der Meinung das man bei der ersten Abmahnung die Möglichkeit bekommen muß, den strittigen Punkt zu bereinigen.
Dafür dürften dann nur pauschale Beträge verlangt werden, die den Abgemahnten nicht gleich in den finanziellen Ruin treiben können.
Gruß, Brezel
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Die Abmahnung war ja auch an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten...und dann gleich 5000 Euro! Anwalt sollte der Krawall-Vogel nach diesem Vorfall nicht mehr sein. Meine Güte, andere Leute müssen für ihr Geld arbeiten.