http://www.heise.de/newsticker/meldung/66300
Da kommt Hoffnung auf, das die deutsche Rechtssprechung zu diesem Thema doch noch nicht ganz blind ist.
Trotzdem muß es etwas dagegen geschehen, das Privatleute schon bei der ersten Abmahnung mit utopischen Abmahnkosten konfrontiert werden können.
Ich bin der Meinung das man bei der ersten Abmahnung die Möglichkeit bekommen muß, den strittigen Punkt zu bereinigen.
Dafür dürften dann nur pauschale Beträge verlangt werden, die den Abgemahnten nicht gleich in den finanziellen Ruin treiben können.
Gruß, Brezel
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Da hat sich eine dumme Firma einen noch dümmeren Anwalt gesucht.
Gleich und gleich gesellt sich gern... :-)
Gruß, Brezel