hallo erstmal..
Ich habe bei ebay einen artikel ersteigert und möchte ihn nun aus persönlichen Gründen doch nicht mehr.
(weil ich durch Zufall in den Besitz eines ähnliches Artikels gekommen bin)
Greift in diesem das gesetzlich geregelte 14 tägige Rückgaberecht?
Was muss ich tun um bei ebay entsprechende Schritte einzuleiten?
(Konnte nichts finden)
danke schonmal
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
> ist es denn nicht gesetzlich verankert dass man im deutschen handel - egal wo - 14 tage rückgaberecht hat?
Wie Loopi schon sagt: Das gilt für gewerbliche Händler - nicht für Private. Und es gilt nur für den Versandhandel ("Fernabsatz"), nicht für den Kauf im Ladengeschäft! (wobei einige Händler, z.B. M'Markt dies ausdrücklich ihren Kunden anbieten - das geschieht dann aber auf rein freiwilliger Basis).
Die Idee dahinter: Im Ladengeschäft kannst du die Verpackung in die Hand nehmen, ein bisschen darauf lesen, evtl. sogar reinschauen, wenn sie nicht gerade verschweißt ist. Wenn dir die Ware nicht gefällt, stellst du sie eben wieder ins Regal. Damit Versandkunden diesbezüglich gleichgestellt sind, hat man diese "14-Tage-Regelung" eingeführt.
Das bedeutet aber auch, dass du die Sache nach max. 14 Tagen ungebraucht zurückgeben musst. Also erstmal in Ruhe ausprobieren und dann sagen, "och nö ich hab's mir anders überlegt", ist in keinem Fall zulässig.
HTH
Olaf