hallo erstmal..
Ich habe bei ebay einen artikel ersteigert und möchte ihn nun aus persönlichen Gründen doch nicht mehr.
(weil ich durch Zufall in den Besitz eines ähnliches Artikels gekommen bin)
Greift in diesem das gesetzlich geregelte 14 tägige Rückgaberecht?
Was muss ich tun um bei ebay entsprechende Schritte einzuleiten?
(Konnte nichts finden)
danke schonmal
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
...denn: Wenn Tommi10 das Teil für 299 € gekauft hat, warum soll es jemand anders nicht auch tun? Gerade jetzt in der Adventszeit sitzt das Geld bei vielen Leuten etwas lockerer - irgendwie muss man sein Weihnachtsgeld ja um die Ecke bringen ;-)
Also Tommi10: Nur Mut!
CU + *daumendrück*
Olaf