Hallo,
am 01.11.2005 habe ich bei Mix Computer mehrere Artikel bestellt. Diese wurden am 08.11.2005 geliefert. Unter den bestellten Artikeln befanden sich auch zwei W-Lan Karten die sich als Linux inkompatibel herrausstellten. Also machte ich am 17.11.2005 von meinem Rückgabegerecht nach Fernabsatzgesetz gebrauch und schickte diese beiden W-Lan Karten + 1 Router (natürlich originalverpack) an Mix Computer zurück.
Am 02.12.2005 erhielt ich die Artikel zurück mit der Bemerkung ich sei nicht auf eine Rückgabe nach Fernabsatzgesetz berechtigt. Ein Anruf ergab die Pakete seien zu spät angekommen. Ich klärte also den Support darüber auf, dass nur das Absendedatum ausschlaggebend ist und bekam die Zusage ich solle das Paket nochmals zuschicken und würde dann mein Geld erhalten.
Dies habe ich heute getan.
Ich weiss nicht, wie sich das weiterentwickelt, aber Aufgrund der Verschleppungstatktik und dem Fakt das ich ohne Paket-Absendebeleg mein Recht nicht nachweisen könnte rate ich vorerst dringend davon ab bei diesem Händler etwas zu kaufen.
Zusätzlich dazu betreibt der Händler nur eine (nicht mehr zeitgemäße) 0180 Hotline (und noch ne technische 0190 Hotline).
Natürlich werde ich hier weiter über Vorgänge berichten und darüber ob ich nun mein Geld problemlos wieder erhalte.
Gruß
fnmueller1
PS: Ich habe übrigens Mix Computer angewiesen alle personenbezogenen Daten zu löschen - ich werde also auch darüber berichten ob dies tatsächlich stattfindet.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
und dem Fakt das ich ohne Paket-Absendebeleg mein Recht nicht nachweisen könnte
Rücksendung ohne Beleg?! Hab ich noch nie erlebt...
Rücksendung ohne Beleg?! Hab ich noch nie erlebt...