Hallo,
am 01.11.2005 habe ich bei Mix Computer mehrere Artikel bestellt. Diese wurden am 08.11.2005 geliefert. Unter den bestellten Artikeln befanden sich auch zwei W-Lan Karten die sich als Linux inkompatibel herrausstellten. Also machte ich am 17.11.2005 von meinem Rückgabegerecht nach Fernabsatzgesetz gebrauch und schickte diese beiden W-Lan Karten + 1 Router (natürlich originalverpack) an Mix Computer zurück.
Am 02.12.2005 erhielt ich die Artikel zurück mit der Bemerkung ich sei nicht auf eine Rückgabe nach Fernabsatzgesetz berechtigt. Ein Anruf ergab die Pakete seien zu spät angekommen. Ich klärte also den Support darüber auf, dass nur das Absendedatum ausschlaggebend ist und bekam die Zusage ich solle das Paket nochmals zuschicken und würde dann mein Geld erhalten.
Dies habe ich heute getan.
Ich weiss nicht, wie sich das weiterentwickelt, aber Aufgrund der Verschleppungstatktik und dem Fakt das ich ohne Paket-Absendebeleg mein Recht nicht nachweisen könnte rate ich vorerst dringend davon ab bei diesem Händler etwas zu kaufen.
Zusätzlich dazu betreibt der Händler nur eine (nicht mehr zeitgemäße) 0180 Hotline (und noch ne technische 0190 Hotline).
Natürlich werde ich hier weiter über Vorgänge berichten und darüber ob ich nun mein Geld problemlos wieder erhalte.
Gruß
fnmueller1
PS: Ich habe übrigens Mix Computer angewiesen alle personenbezogenen Daten zu löschen - ich werde also auch darüber berichten ob dies tatsächlich stattfindet.
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
denk was du willst.
1. Ich sage ja das die Sache noch nicht abgeschlossen ist - je nachdem wie die Firma agiert kann sich das ja alles auch zum positiven wenden
2. ich misbrauche nicht sas fernabsatzgesetz, da es genau zu dem Zweck geschaffen worden ist Ware beguchten zu können
3. ist dir offfensichtlich nicht bekannt, dass es so gut wie unmöglich ist die linux kompatibilität von wlan karten im vorraus festzustellen, da die hersteller sehr gerne innerhalb einer reihe mal einfach den chipsatz ändern
4. ist das Unternehmen selber schuld. Sie haben bereits beim Empfang des Pakets den Fehler gemacht das Eingangsdatum - und das ist der große Kritikpunkt - als Kriterium zu nutzen, was widerrechtlich ist! Wenn das eine Masche ist... ich nehme mal an das hast du beim überfliegen (nicht lesen) meines POstings wohl "überlesen"
"mit persönlich gehst du seid langem furchtbar auf die nerven!"
na dann wert mal nicht persönlich und lass dich nicht zu sehr von gefühlen leiten, so wie es sich für einen VIP gehört.
"du stellt hier, ein seriöses unternehmen"
schön deine total unbelegte und unbegründete Meinung dazu zu hören. Du musst die ja sehr gut kennen.
" an den virtuellen pranger, obwohl die ganze sache noch nicht abgeschlossen ist??"
du stellst mich und dieses Posting hier an den virtuellen Pranger noch bevor der _Ereignisbericht_ nicht fertig abgeschlossen ist??
Naja, entspann dich, ignoriere das Posting wenn es die auf den Keks geht und nicht zuletzt: don't feed the trolls. Ich denke es macht keinen Sinn hier mit dir weiter zu diskutieren, da deine Meinung (im gegensatz zu meiner) ja schon feststeht