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News: Gerichtsentscheidung gefallen

Speichern von Verbindungsdaten verboten

Redaktion / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer sich im Internet einloggt erhält von seinem Provider eine IP-Nummer, die dann bei jeder Aktion im Internet verwendet wird. Dadurch lässt sich das Surfverhalten exakt protokollieren. Das Landgericht Darmstadt hat heute entschieden, dass das Protokollieren von IP-Nummern im Fall einer Internet-Flatrate unzulässig ist.

Bislang haben Provider wie T-Online protokolliert wie lange eine IP-Adresse von wem genutzt wurde und welche Datenmenge im Nutzungszeitraum transportiert wurde. Letzteres ist unzulässig, weil diese Protokollierung im Fall einer Flatrate für die Abrechnung nicht nötig ist. Somit müssen die IP-Adressen von Flatrate-Teilnehmern künftig sofort nach Beenden der Internetverbindung gelöscht werden.

jürgen81 Redaktion „Speichern von Verbindungsdaten verboten“
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Hallo,
Es scheint doch noch vernünftige Zeitgenossen zu geben. Der Richter scheint erkannt zu haben das sich schlimme Finger in Internetcaffees tummeln oder sich übers Ausland einwählen.
Außerdem würde doch ein einfacher Fragenkatalog alles aufklären (Baden-Würtenberg).
Mann oder Beamter fragt einfach bist Du ein Mensch der Frauen schlägt und dann Antwortet er richtig und wird eingesperrt.

mfg
Jürgen