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News: Gerichtsentscheidung gefallen

Speichern von Verbindungsdaten verboten

Redaktion / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer sich im Internet einloggt erhält von seinem Provider eine IP-Nummer, die dann bei jeder Aktion im Internet verwendet wird. Dadurch lässt sich das Surfverhalten exakt protokollieren. Das Landgericht Darmstadt hat heute entschieden, dass das Protokollieren von IP-Nummern im Fall einer Internet-Flatrate unzulässig ist.

Bislang haben Provider wie T-Online protokolliert wie lange eine IP-Adresse von wem genutzt wurde und welche Datenmenge im Nutzungszeitraum transportiert wurde. Letzteres ist unzulässig, weil diese Protokollierung im Fall einer Flatrate für die Abrechnung nicht nötig ist. Somit müssen die IP-Adressen von Flatrate-Teilnehmern künftig sofort nach Beenden der Internetverbindung gelöscht werden.

wissenix Olli43 „Bedeutet das auch, dass Nutzer von Tauschbörsen jetzt von verfolgenden...“
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mich würde es auch interessiern, wenn die daten bei der trennung sofort gelöscht werden, wie kann man dann (z.B. bei einer straftat) ermitteln wer der nutzer der ip zu der zeit war ?
und ist das urteil nun fläschendeckend oder nur in einem bundesland ?