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News: Gerichtsentscheidung gefallen

Speichern von Verbindungsdaten verboten

Redaktion / 15 Antworten / Flachansicht Nickles

Wer sich im Internet einloggt erhält von seinem Provider eine IP-Nummer, die dann bei jeder Aktion im Internet verwendet wird. Dadurch lässt sich das Surfverhalten exakt protokollieren. Das Landgericht Darmstadt hat heute entschieden, dass das Protokollieren von IP-Nummern im Fall einer Internet-Flatrate unzulässig ist.

Bislang haben Provider wie T-Online protokolliert wie lange eine IP-Adresse von wem genutzt wurde und welche Datenmenge im Nutzungszeitraum transportiert wurde. Letzteres ist unzulässig, weil diese Protokollierung im Fall einer Flatrate für die Abrechnung nicht nötig ist. Somit müssen die IP-Adressen von Flatrate-Teilnehmern künftig sofort nach Beenden der Internetverbindung gelöscht werden.

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Ich befürchte das es nicht ausreichend kontrolliert wird bzw. werden kann. Das ein Urteil in der Richtung gefällt worden ist mag ja ein Fortschritt sein, aber ich sehe noch nicht das sich die Provider auch zuverlässig daran halten werden.