Aufklärung für SmallAL ;-)
Es ist deswegen keine "Gebühr" im Rechtlichen Wortsinne weil Gebühr etwas ist was du für eine tatsächliche Gegenleistung zu entrichten hast die du in Anspruch nimmst.
Bspw. Abwassergebühren zahlst du für die entgegengenommene Menge Abwasser durch den Entsorger.
GEZ"Gebühr" zahlst du aber nicht dafür das du die Leistungen des Öffentlich Rechtlichen Rundfunks in Anspruch nimmst, sondern du mußt dann bezahlen wenn du sie durch bloßes Bereithalten eines Rundfunkempfängers bereits theoretisch in Anspruch nehmen könntest. Es ist also Rechtlich eher etwas wie eine Empfangsgeräte"Steuer" oder ein "Mitgliedsbeitrag" im "Verein der Rundfungsempfangsgerätebereithalter".
Was deine weitere Feststellung anbetrifft:
Du darfst selbstverständlich Fernsehen wenn du GEZ nicht zahlen kannst oder mußt wegen Mittellosigkeit oder anderer Befreiungstatbeständen. Das ist in den Befreiungsbedingungen der Rundfunkstaatsverträge geregelt. Anträge dazu sind seit 1.April05 (Kein Scherz!) bei der Zuständigen GEZVertretung mit richtig viel Papierkram zu stellen.
HTH