Die verpackten Fernsehgeräte im Laden sind empfangsbereit, folglich ist GEZ-Gebühr zu entrichten:
Rundfunkgebührenzahler
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Auf der Webseite der GEZ steht dazu wörtlich:
Was bedeutet "zum Empfang bereithalten"?
Radio- und Fernsehgeräte werden dann zum Empfang bereitgehalten, wenn der Rundfunkempfang ohne erheblichen technischen Aufwand möglich ist.
Dabei kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfang Sie Ihr Radio-/Fernsehgerät tatsächlich nutzen.
Den letzten Satz muss man im Fall Aldi so interpretieren, dass es völlig egal ist, ob die Geräte zum Fernsehen im Laden stehen oder zum Verkaufen. Na schön...
Aber wie steht es mit dem ersten Satz: "ohne erheblichen technischen Aufwand"? Originalkarton aufreißen, Gerät aufstellen und anschließen, Fernsehen gucken, alles wieder schön einpacken, damit es wieder als Neugerät verkauft werden kann, das ist doch wohl kein unerheblicher Aufwand.
Davon abgesehen: Damit das Gerät empfangsbereit ist, müsste im Ladengeschäft Kabelanschluss, Zimmerantenne o.Ä. vorhanden sein. Das hat Aldi wahrscheinlich gar nicht. Und trotzdem gelten die Geräte als empfangsbereit? Und soll Aldi für jedes Gerät einzeln bezahlen? Das ist doch alles Irrsinn.
Aber in Zeiten, wo man schon für Arbeitsgeräte (Computer) GEZ zahlen soll, wundert mich auch das nicht mehr.
CU
Olaf