Die verpackten Fernsehgeräte im Laden sind empfangsbereit, folglich ist GEZ-Gebühr zu entrichten:
Rundfunkgebührenzahler

Die verpackten Fernsehgeräte im Laden sind empfangsbereit, folglich ist GEZ-Gebühr zu entrichten:
Rundfunkgebührenzahler
Tja, nur - wenn ein Gerät bereits als "empfangsbereit" gilt, ohne dass ein Kabelanschluss oder eine Zimmerantenne greifbar ist, dann würde es an einem Netzkabel wohl erst recht nicht mehr scheitern :-/
CU
Olaf