Der obige Beitrag wird/wurde gelöscht. Es ist gesetzlich ausdrücklich untersagt, vollständige Texte anderer Quellen 1:1 wiederzugeben. Zusammenfassungen in eigenen Worten mit Quellenangaben sind zulässig, Links zu Artikeln ebenfalls. Aber allein die Angabe der Quelle reicht nicht aus, einen kompletten urheberrechtlich geschützten Artikel einfach 1:1 zu übernehmen. Ich bitte alle das dringend zu beachten, da andernfalls rechtliche Folgen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen auftreten können.
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Hi Michael,
gibt es eigentlich eine Regelung, in welchem Umfang Zitate gebracht werden dürfen (natürlich mit Quellenangabe, idealerweise mit Link zum Original)? Oder ist die Rechtslage diesbezüglich so unklar, dass man jeglichen Original-Wortlaut - und sei er auch noch so kurz - tunlichst vermeiden sollte?
THX
Olaf