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Ja Olaf, das ist recht vernünftig geregelt. Im Kurzformat: Man darf nur in dem Umfang zitieren, wie es für einen verfolgten Zweck nötig ist. Zudem darf ein Zitat auf keinen Fall der Hauptgegenstand eines eigenen Werks sein. Details zur Sache finden sich unter anderem hier http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/urheber.html im Abschnitt 3.1.1.