hallo zusammen,
ich habe bei ebay von einer privatperson ein handy ersteigert. in der beschreibung stand "normale gebrauchsspuren" - auf dem (schlechten) foto sah das handy ganz normal aus.
heute habe ich das handy nun nach 3mails und 3wochen(!) endlich bekommen. die ganze oberschale ist zerkratzt, auch das displayglas. im gehäuse war sand, usw..
sind das etwa normale "gebrauchsspuren"? - und wenn nicht, kann ich vom verkäufer irgendetwas verlangen? etwa eine neue oberschale oder die kosten dafür?
gruß
simon
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deswegen meine Frage nach dem Link zur Auktion.
Damit hast du ihn rechtlich, wenn wirklich Funktionen des Gerätes defekt sind. Über zerkratze Gehäuse etc. kann man streiten oder nicht, der Ausgang in einem Rechtsstreit ist in keiner Weise vorhersagbar.
Wenn aber wirklich Defekte vorliegen, muß der Verkäufer jetzt 2 Jahre Gewährleistung leisten (mit der üblichen Beweislastumkehr nach 6 Monaten). Du kannst ihn ja mal höflich fragen, wie er sich den Ablauf der Gewährleistungsreparatur (Stichwort: Vibrationsalarm defekt) vorstellt. Rein rechtlich bist du jetzt auf der sicheren Seite - dennoch: Recht haben und Recht bekommen sind immer 2 verschiedene Paar Schuhe.
Jürgen