Hallo!
Ich habe mir am Wochenende einen Samsung MP3 Player mit Festplatte für 250 Euro bei Amazon bestellt.
Dieser kam gestern an und gleich nach dem auspacken stellte ich fest das dieser schon benuzt wurde.Das heist die Kopfhörerkabel waren etwas verdrillt und die Treiber CD wurde aus der Papierhülle genommen.
Gut dachte ich mir, vielleicht war das Zubehör gebraucht aber es kommt noch besser.Die Festplatte war schon formatiert mit allen Ordnern.Der Akku war auch geladen.
Wer weiß was der Vorbesitzer mit dem Player gemacht hat.Ist er ihm schonmal runtergefallen usw.
Muß ich als Käufer das hinnehmen Retureware zu bekommen oder habe ich ein recht auf generelle Neuware???
Gruß
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
...hält sich anscheinend recht hartnäckig. Stimmt aber nicht, jedenfalls nicht so.
Der Sinn dieser Fernabsatzregelung aus dem BGB besteht lediglich darin, dass Versandkäufer Ladenkäufern gleich gestellt werden. Wenn ich im Laden bin, darf ich aber auch nicht Kartons von noch nicht gekaufter Ware aufreißen, alles rausnehmen und erstmal ausgiebig damit herumspielen, um schließlich dem Verkäufer den ganzen Schamott in die Hand zu drücken und sagen "Och nö, kauf ich doch nich, knüllen sie das mal wieder in die Verpackung rein".
Was ich machen kann: Karton aus dem Regal nehmen, mustern, Bilder gucken, Beschreibung lesen, überlegen - und den Karton dann wieder ins Regal zurücklegen. Auf den Versendungskauf übertragen heißt das strenggenommen, ich darf die Ware nur dann zurückschicken, wenn der Karton noch nicht geöffnet, also noch eingeschweißt ist.
Mag ja alles sein, dass das in der Praxis von den Händlern anders / kulanter gehandhabt wird, aber das ist kein Grund zu verlangen, dass ein Käufer sich gefälligst mit gebrauchter Ware abzufinden hat, so wie das hier in einigen Beiträgen zum Ausdruck kommt.
CU
Olaf