Hallo!
Ich habe mir am Wochenende einen Samsung MP3 Player mit Festplatte für 250 Euro bei Amazon bestellt.
Dieser kam gestern an und gleich nach dem auspacken stellte ich fest das dieser schon benuzt wurde.Das heist die Kopfhörerkabel waren etwas verdrillt und die Treiber CD wurde aus der Papierhülle genommen.
Gut dachte ich mir, vielleicht war das Zubehör gebraucht aber es kommt noch besser.Die Festplatte war schon formatiert mit allen Ordnern.Der Akku war auch geladen.
Wer weiß was der Vorbesitzer mit dem Player gemacht hat.Ist er ihm schonmal runtergefallen usw.
Muß ich als Käufer das hinnehmen Retureware zu bekommen oder habe ich ein recht auf generelle Neuware???
Gruß
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Der Kund darf die Ware zwar zur Prüfung in Betrieb nehmen, nicht aber regulär benutzen
Das ist - mit Verlaub - Unfug. Im BGB steht was davon, dass dem Käufer durch das Rückgaberecht ein Prüfen der Ware möglich sein soll "wie es auch im Ladengeschäft möglich gewesen wäre". Ich weiß nicht, wann Du das letzte mal in einem Laden warst, aber i.d.R. bleibt die Verpackung da zu.
Das ist - mit Verlaub - Unfug. Im BGB steht was davon, dass dem Käufer durch das Rückgaberecht ein Prüfen der Ware möglich sein soll "wie es auch im Ladengeschäft möglich gewesen wäre". Ich weiß nicht, wann Du das letzte mal in einem Laden warst, aber i.d.R. bleibt die Verpackung da zu.