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News: Telekom 250.000 Euro Strafe angedroht

Gericht verurteilt Kleingedrucktes bei Handywerbung

Redaktion / 14 Antworten / Flachansicht Nickles

Die miese Masche ist seit Jahren "normal" geworden. Auf Prospekten wird vorne groß mit "0 Euro" Kosten geworben. Dahinter kommt dann ein kleines Sternchen, das aufs Kleingedruckte verweist - und dort ist dann in der Regel Schluss mit kostenlos. Der Bundesverband der Verbraucherschützer hat die Telekom jetzt erfolgreich verklagt.

Hintergrund waren zwei Werbebroschüren der Telekom von 2005 in denen die Kosten in kaum lesbaren Kleingedruckten mit einer Schriftgröße von 4,5 Punkt vergraben waren. Das Bonner Landgericht verordnete der Telekom im Fall einer Zuwiderhandlung eine Strafe in Höhe von 250.000 Euro.

Michael Nickles meint: Das Urteil ist zu milde, die Strafandrohung von 250.000 Euro ist ein Witz. Allerdings mal ein juristischer Schritt in die richtige Richtung. Neppereien mit vermeintlichen 0-Euro Angeboten gehören grundsätzlich verboten.

auch mir.. Indronil Ghosh
Zappo Redaktion „Gericht verurteilt Kleingedrucktes bei Handywerbung“
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Sehr ärgerliches Beispiel ist auch Strato. Deren Hosting-Pakete kosten immer lächerlich wenig - bis man ins hellgrau-auf-weiß Kleingedruckte schaut. Dann stellt man fest, dass der Preis immer nur für einen Teil der Laufzeit gilt, der letztendlich fällige Betrag liegt oft ein mehrfaches darüber. Das sieht man leider immer öfter - und das NERVT! Man kann solche Firmen leider nur damit strafen, dass man sie ingnoriert.

Oder Spacebast