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Prepaid-Guthaben für Handys dürfen nicht verfallen

Redaktion / 33 Antworten / Flachansicht Nickles

Millionen Handy-Nutzer verwenden Prepaid-Karten, auf die Guthaben aufgeladen werden kann, weil die anfallenden Kosten dann eine überschaubare Sache sind. Fast alle Prepaid-Anbieter haben im Kleingedruckten ihrer Verträge allerdings Gemeinheiten vergraben. Beispielsweise, dass das Guthaben einer Karte verfällt, wenn die Karte nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums aufgebraucht oder nachgeladen wird.

Mit dieser Masche ist jetzt Schluss. Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass ein Verfall von Guthaben auf Prepaid-Karten unzulässig ist. Auch der Verfall von Restguthaben bei Vertragskündigung ist nicht rechtens. Im Prozess ging es nur um den Handyanbieter O2, der eine entsprechende Verfallsklausel in seinen Verträgen hat.

Das Oberlandesgericht fordert mit seiner Entscheidung allerdings auch alle anderen Prepaid-Anbieter auf, die neue Rechtslage zu akzeptieren und ihre Verträge umgehend zu überarbeiten.

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und sogar ohne sim -=[AsH]=-
Olaf19 geraldos „Hallo nochmal, im wesentlichen wurde ja schon alles gesagt. Dennoch:...“
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> Die Bereitstellungskosten werden immer durch einen Anruf abgegolten,
> egal von welcher Seite der kommt, meines Wissens bezahlt in D nur der Anrufende. ;-)


Und wenn nun kein einziges Mal irgendjemand bei mir anruft - wer bezahlt dann für die Bereitstellung meines Anschlusses inkl. Reservierung meiner Rufnummer?

Was ist mit der monatlichen Grundgebühr, die die Deutsche Telekom jahrzehntelang (damals noch als Deutsche Bundespost) ihren Kunden abverlangt hat - alles nur Abzocke, weil die Kosten ja durch die Gebühren der eingehenden Anrufe abgedeckt waren?

CU
Olaf

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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