Hallo..
habe am 25.06.06 für 20.50€ bei Ebay eine Uhr ersteigert. Sie wurde dort mit 'tadellos' u. 'top' beschrieben. Ich habe das Geld dann gleich einen Tag später überwiesen und die Uhr aber erst am 6.07.06 und nach ca drei Mailanfragen erhalten (nur die dritte Mail wurde beantwortet).
Beim begutachten der Uhr achtete ich nur auf den sich normal bewegenden Sekundenzeiger,und gab dann auch gleich eine positive Bewertung ab, in der ich die Ware als 'in Ordnung' beschrieb.
Kurze Zeit später musste ich jedoch feststellen, dass Stunden und Minutenzeiger einfach stehen blieben, während sich der Serkundenzeiger ganz normal weiter bewegte. Beim Versuch die Uhrzeit neu einzustellen bemerkte ich dann noch, dass die Zeiger nur gelegentlich auf das Einstellrädchen reagieren.
Frage: Kann ich diesen Defekt im Nachhinein trotz abgegebener positiver Bewertung noch Reklamieren und mein Geld zurück verlangen, und wenn ja, wie gehe ich da am besten vor?
kds (:
PS: Da ich bereits eine sehr ähnliche Uhr habe, schliesse ich eine Fehlbedienung aus.
PS2: Die Zeiger sind übrigens an genau der gleichen Stelle stehen geblieben, wie auf den vom Verkäufer eingestellten Bildern! (;
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=160000697392&ssPageName=STRK:MEWA:IT&ih=006
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...privatverkauf oder gewerblich ?
bei gewerblich hast du gewährleistung.
bei privatverkauf auch, sofern der verkäufer diese nicht in der beschreibung ausgeschlossen hat.
sehe gerade, das hat er nicht getan, ausserdem verkauft er weitere uhren, so dass man gewerbliche tätigkeit unterstellen könnte, egal ob er das offiziell tut oder nicht. ( kannst zum durchsetzen deinr rechte auch gleich mal mit info ans finanzamt drohen, sofern er dir gegenüber als privatmann auftritt...kann natürlich dann trotzdem sein, dass er irgendwo 5 uhren geerbt hat )
bewertung auf ebay ist für die sachlage völlig irrelevant.