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Reklamation trotz abgegebener positiver Bewertung möglich?

kds / 11 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo..
habe am 25.06.06 für 20.50€ bei Ebay eine Uhr ersteigert. Sie wurde dort mit 'tadellos' u. 'top' beschrieben. Ich habe das Geld dann gleich einen Tag später überwiesen und die Uhr aber erst am 6.07.06 und nach ca drei Mailanfragen erhalten (nur die dritte Mail wurde beantwortet).
Beim begutachten der Uhr achtete ich nur auf den sich normal bewegenden Sekundenzeiger,und gab dann auch gleich eine positive Bewertung ab, in der ich die Ware als 'in Ordnung' beschrieb.
Kurze Zeit später musste ich jedoch feststellen, dass Stunden und Minutenzeiger einfach stehen blieben, während sich der Serkundenzeiger ganz normal weiter bewegte. Beim Versuch die Uhrzeit neu einzustellen bemerkte ich dann noch, dass die Zeiger nur gelegentlich auf das Einstellrädchen reagieren.
Frage: Kann ich diesen Defekt im Nachhinein trotz abgegebener positiver Bewertung noch Reklamieren und mein Geld zurück verlangen, und wenn ja, wie gehe ich da am besten vor?
kds (:
PS: Da ich bereits eine sehr ähnliche Uhr habe, schliesse ich eine Fehlbedienung aus.
PS2: Die Zeiger sind übrigens an genau der gleichen Stelle stehen geblieben, wie auf den vom Verkäufer eingestellten Bildern! (;

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=160000697392&ssPageName=STRK:MEWA:IT&ih=006

kds holleberlin „...privatverkauf oder gewerblich ? bei gewerblich hast du gewährleistung. bei...“
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ahhh...scheint ja für mich gar nicht so schlecht auszusehen(; ich überlegte schon, da kein grosser finanzieller Verlust, ob ich diese Sache nicht einfach auf sich beruhen lassen sollte. Aber irgendwie fuxt mich die sache doch so sehr, dass ich diesen Verkäufer nicht einfach ungeschoren davon kommen lassen möchte.
Also bisher habe ich ihn (Verkäufer) in einer Mail nach dem Kauf lediglich gefragt, wie tief man wohl sinken muss, um offensichtlich defekte ware also tadellos anzupreisen, etc..
Desweiteren werde ich wohl so vorgehen, dass ich ihn in einer Mail erst einmal den Vorschlag unterbreiten werde, dass dieser Kauf bei Erstattung aller mir entstandenen Unkosten (im voraus überwiesene, sowie durch den Rückversand entstandene Versandkosten) rückgängig gemacht wird.
Sollte er darauf nicht eingehen, oder erst gar nicht darauf reagieren, werde ich via Einschreiben Mahnungen verschicken, ich denke so zwei stück,..und dann eine gerichtliche mahnung, oder wie das heisst.
Oder hätte da vielleicht jemand einen besseren Vorschlag ? (: