Hallo zusammen!
Nach den schlechten Nachrichten von gestern - Stichwort Forenbetreiberhaftung, die Hamburger Justiz hat sich mal wieder selbst übertroffen :-(( - heute nun ein kleiner Lichtblick, der in eine ähnliche Rubrik fällt: das noch aus der Nazi-Zeit(!!) stammende Rechtsberatungsgesetz soll endlich, endlich gelockert werden.
Artikel bei Valuenet
Artikel aus der Berliner Zeitung
Artikel aus dem Wiesbadener Kurier
Für Foren wie nickles.de könnte das eine potenzielle Angriffsfläche weniger für die Abmahner bedeuten. Und die User müssten sich nicht mehr genötigt sehen, speziell auf Brettern wie "Contra Nepp", jeden ihrer Beiträge, in dem ein, zwei §§ aus dem BGB etc. zitiert werden, mit artig-betulichen, vorauseilend-gehorsamen Hinweisen wie "Dies ist aber keine Rechtsberatung!" zu garnieren...
...hofft
Olaf
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.850 Beiträge
Glaube ich nicht, dass sich jemand wichtig machen will, schon gar nicht bei ebay. Dieser stereotype Zusatz mit dem angeblich(!) "neuen EU-Recht", nach dem man die Gewährleistung neuerdings erstmal ausschließen muss, um davon frei zu sein, ist für den Verkäufer eine äußerst ärgerliche Angelegenheit. Letztlich erweckt er damit nach außen immer den Eindruck, als wolle er defekte Ware verkaufen, selbst wenn die völlig in Ordnung ist.
Denn wenn sie wirklich in Ordnung wäre, so die gängige Käuferlogik, dann brauchte er ja nichts zu verklausulieren... ist u.a. bei Nickles schon öfter so gepostet worden, "wer keinen Dreck am Stecken hat, braucht auch keine Gewährleistung auszuschließen".
CU
Olaf