Hallo zusammen!
Nach den schlechten Nachrichten von gestern - Stichwort Forenbetreiberhaftung, die Hamburger Justiz hat sich mal wieder selbst übertroffen :-(( - heute nun ein kleiner Lichtblick, der in eine ähnliche Rubrik fällt: das noch aus der Nazi-Zeit(!!) stammende Rechtsberatungsgesetz soll endlich, endlich gelockert werden.
Artikel bei Valuenet
Artikel aus der Berliner Zeitung
Artikel aus dem Wiesbadener Kurier
Für Foren wie nickles.de könnte das eine potenzielle Angriffsfläche weniger für die Abmahner bedeuten. Und die User müssten sich nicht mehr genötigt sehen, speziell auf Brettern wie "Contra Nepp", jeden ihrer Beiträge, in dem ein, zwei §§ aus dem BGB etc. zitiert werden, mit artig-betulichen, vorauseilend-gehorsamen Hinweisen wie "Dies ist aber keine Rechtsberatung!" zu garnieren...
...hofft
Olaf
Klatsch, Fakten, News, Betas 5.087 Themen, 27.850 Beiträge
Dafür gibt es die gute altbewährte Antwortbenachrichtigung, auf dass auch ältere Threads noch ein bisschen leben können ;-)
Wenn ich einen Halbsatz lese wie: Auch bei der altruistischen Rechtsberatung müssen aber Mindeststandards gelten, kann ich dem grundsätzlich natürlich nur zustimmen, auch der Ausführung danach. Was mich mehr beschäftigt bzw. Auslöser dieses Threads für mich war, ist die Frage: Wann fängt denn eine Rechtsberatung überhaupt an?
Mein Standardbeispiel: Jemand schildert ein Erlebnis mit einem Händler und fragt, was wir an seiner Stelle tun würden. Es folgen einige Tipps und Schilderungen von ähnlichen Fällen, begleitet meinetwegen auch von einem lebhaften Meinungsaustausch mit aufeinander prallenden Standpunkten. Mancher User sieht das Ganze ja auch aus der Händlerperspektive.
So weit so gut erstmal. Wenn aber jemand im Zuge dieser Diskussion sagt, du hast ein Recht auf das und das, steht so im BGB, schau mal § 4711 - ist das dann eine abmahnfähige Rechtsberatung? Ich meine, die Rede- und Meinungsfreiheit sollte im Zweifelsfall das höhere Gut sein, das Recht auf freien Erfahrungsaustausch Vorrang haben.
Die Crux dabei: Es muss ja gar nicht erwiesen sein, dass ein beanstandetes Posting tatsächlich eine Rechtsberatung war. Es genügt ja, wenn ein findiger Rechtsanwalt eines Mitbewerbers der subjektiven Meinung ist, es handele sich um einen Verstoß... da müsste m.E. als erstes nachgebessert werden. In anderen Ländern ist die 1. Abmahnung kostenfrei - würde man das in Deutschland einführen, wäre der Spuk schnell vorbei, bzw. auf ein erträgliches Minimum reduziert.
CU
Olaf