Man glaubt es kaum, womit die Schweizer da experimentieren: Trojaner sollen auf Privat-Computer geschmuggelt werden und dort VoIP-Gespräche mitschneiden und an die Polizei senden! Heimlich natürlich, so wie das Trojaner nunmal machen.
Stolz ist man auf die Funktionen der neuen behördlich hergestellten Schad-Software: Sogar Mikrofone etwa in Notebooks könne man aktivieren und so heimlich Gespräche im Raum mitschneiden. Nur bei Webcams sei dies kaum machbar, weil diese mit roten Lämpchen ihre Aktivität signalisieren.
Möglich macht diesen extremen Eingriff in die Privatsphäre schlicht und ergreifend eine Gesetzeslücke: Das Abhören von VoIP-Telefonaten ist nicht gesetzlich geregelt, also braucht man auch niemanden fragen. Der totale Freibrief für jede Aktion.
Ganz so schlimm soll es aber nicht sein: Die Abhörung erfordert eine richterliche Anordnung, außerdem soll die Spionage-Software nur an Behörden ausgeliefert werden, um Missbrauch zu verhindern.
Quelle: www.sonntagszeitung.ch
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> Das Abhören von VoIP-Telefonaten ist nicht gesetzlich geregelt, also braucht man auch niemanden fragen.
Ich kenne die Rechtslage in der Schweiz zwar nicht, aber die zugrundeliegende Logik finde ich äußerst seltsam. Es ist doch wurscht was für eine Technologie beim Abhören eingesetzt wird, ob es die zum Zeitpunkt des Gesetzbeschlusses bereits gab oder nicht: Abhören ist und bleibt Abhören - auch in Deutschland eine hochgradig umstrittene Angelegenheit.
Schon bedauerlich, wenn der Staat anfängt, nach Lücken in Gesetzen zu forschen, die er selbst beschlossen hat... dann kann der Gesetzgeber ja künftig absichtlich Lücken einbauen, um den Bürger effektiver bescheißen zu können.
CU
Olaf