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eigene Kosten bei Garantie-Abwicklung rechtens ?

Newcomer1 / 22 Antworten / Flachansicht Nickles

Hatte dieser Tage einen Schaden an einem Hyundai-Satelliten-Receiver -
war unstrittiger Gerätedefekt und auch innerhalb der zweijährigen Garantiezeit.

Ich also zum Verkäufer , in seinen Laden hin und noch gefreut , das ich jemandem " Vor Ort " mein Vertrauen und dementsprechend auch mehr Geld gegeben hatte ...

Receiver wurde dann an eine ca. 100 km entfernte Werkstatt gesandt und auch anstandslos repariert ..... weil ja innerhalb Garantiepflicht .....

Als mich aber dann der Händler anrief , das das Gerät wieder bei ihm eingetroffen ist und ich es abholen könne , da verlangte er 7 Euro von mir , weil er ja schließlich mein Produkt verschicken habe müssen , bzw. ich ja das auch gern von mir zu Hause aus tun hätte können und er letztendlich auch nix mit der Geräte-Garantie zu tun habe ........ hier stehe ausschließlich der Hersteller in der Pflicht.


Hmm .... wenn dies tatsächlich vollständig rechtens ist , dann wüßte ich nicht , was mich jemals wieder dazu bewegen sollte , ein Produkt beim Händler " vor Ort " zu kaufen und wie in diesem Fall , fast 100 Euro mehr auszugeben .... wenn ich dann ohnehin selbst für entstehende Kosten aufkommen muß , bzw. das Gerät sowieso durch die Gegend versandt werden muß .......

Weiß jemand ob Geräte-Garantie-Abwicklungen , für den Kunden , grundsätzlich kostenfrei zu sein haben , oder ob dieses Vorgehen allgemein gängige und gültige Praxis ist ?


Vielmals Merci


Markus

Garantie im BGB out-freyn
schnaffke out-freyn „Gewährleistung # Garantie“
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Genau, wie out-freyn es geschrieben hat. Ich hab über 5 Jahre im PC-Einzelhandel die Reklamationen bearbeitet, die ganze RMA Geschichte rauf und runter. Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Schuhe, aber out-freyn hat das ja schon alles erklärt. Wenn ich damlas eine IBM Platte in die Finger bekommen habe (was zeitweise ziemlich oft vorkam) war die ganze Verkaufs-Spanne allein durch das Porto fürs Einschicken (nach Holland) wieder flöten. Ich finde es nur recht und billig, wenn der Händler da seine Auslagen wiederbekommt, vor allem dann, wenn es sich tatsächlich um einen Garantiefall handelt, wo das Gerät erst nach einiger Zeit kaputt gegangen ist, dafür ist der Händler nämlich nicht mehr zuständig. Gewährleistung gilt nur für Sachmängel, die von Anfang an bestanden haben.

@out-freyn: sehr gut formuliert, darf ich mir das kopieren, um es bei kommenden Fragen zu diesem Thema per Copy+Paste hier zu posten? Nee, war ´n Scherz... :-)