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News: Pauschalverdacht gegen Kreditkartenbesitzer

War Rasterfahndung rechtswidrig?

Redaktion / 44 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Zuge der Ermittlungen gegen Kinderpornographie war in jüngster Zeit eine indonesische Website ins Visier der Fahnder gerückt. Die Betreiber konnten nicht ermittelt werden, so hat man kurzerhand 22 Millionen deutsche Kreditkarten gerastert. Die Rechtmäßigkeit dieser Rasterfahndung soll nun festgestellt werden.

Das hat sich der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter zur Aufgabe gemacht. Er hat vor dem Amtsgericht Halle einen Antrag auf die gerichtliche Überprüfung dieser Aktion gestellt.

Seine Argumente: Ein Anfangsverdacht liege nicht vor. Die bloße Existenz einer Website rechtfertige nicht solch eine Maßnahme.

Es fehlte eine richterliche Genehmigung, wodurch der Richtervorbehalt für Rasterfahndungen umgangen wurde.

Die Rasterfahndung wurde von der Privatwirtschaft durchgeführt. "Wer sagt denn, dass wichtige Kunden oder gar eigene Mitarbeiter nicht aus der Trefferliste gestrichen wurden?".

Ermittelt wurde gegen mutmaßliche Konsumenten von Kinderpornografie. Für diese Straftat beträgt die Höchststrafe zwei Jahre. Zu wenig, weil für die Rasterfahndung eine Straftat von erheblichem Gewicht vorliegen muss.

Ein Vergleich: "Genauso gut könnte man gleichzeitig Razzien vor allen deutschen Hauptbahnhöfen machen und am nächsten Tag verkünden, mit der Festnahme von 50 Abhängigen und zwei Dutzend Kleindealern sei ein großer Schlag gegen den internationalen Drogenhandel gelungen."

Der Horror könnte so weitergehen: "Der nächste Ansatzpunkt wären MP3- und Filmportale, die möglicherweise gegen (deutsches) Urheberrecht verstoßen."

Die Strafprozessordnung sowie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung seien damit verletzt.

Quelle: Telepolis

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gery55 Redaktion „War Rasterfahndung rechtswidrig?“
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Wie naiv ist denn der Herr RA. Glaubt der etwa, dass das ein SCHWEIN interessiert? Die Daten sind zunächst mal gescannt und was weiter geschieht interessiert bezüglich zu überwachender Vernichtung der gesammelten Daten wiederum kein A....
Zum genaueren Verständnis empfehle ich "Der Doppelmord Barschel" von Wolfram Baentsch damit ihr mal wißt, was hier in der Bananenrepublik Deutschland gespielt wird. Wir sind doch eh nur Zaungäste am Tummelplatz (incl Angela und Konsorten). Die Musik wird doch wo ganz anders komponiert.
Viel Spass, bei der Lektüre:-) Es hilft auch die Verflechtung und Weisungsbefugnis "Politik ./. StGB" sich genauer anzusehen, für diejenigen unter uns, die keine Juristerei studiert haben. Spätestens dann kappierts der vorletzte Dödel. In diesem Zusammenhang finde ich übrigens die aufgeworfene Frage/Vermutung, die Liste könnte vorher von VIPs der Szene bereinigt worden sein, ebenfalls prickelnd.
Es wär ja wohl peinlich, wenn Namen aus der etablierten Juristerei oder honore Damen und Herren aus der Politik und Wirtschaft unangenehm auffallen würden.
War ja eben alles schon mal da und schließlich lernt man ja in Ermittlungskreisen auch dazu:-)
Ansosnten ist der analytische Ansatz des Herrn RA fachlich richtig. Klingt auch gut, geht aber aus wie horn-hill-shooting

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Und welcher bist du? charlie62