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News: Pauschalverdacht gegen Kreditkartenbesitzer

War Rasterfahndung rechtswidrig?

Redaktion / 44 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Zuge der Ermittlungen gegen Kinderpornographie war in jüngster Zeit eine indonesische Website ins Visier der Fahnder gerückt. Die Betreiber konnten nicht ermittelt werden, so hat man kurzerhand 22 Millionen deutsche Kreditkarten gerastert. Die Rechtmäßigkeit dieser Rasterfahndung soll nun festgestellt werden.

Das hat sich der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter zur Aufgabe gemacht. Er hat vor dem Amtsgericht Halle einen Antrag auf die gerichtliche Überprüfung dieser Aktion gestellt.

Seine Argumente: Ein Anfangsverdacht liege nicht vor. Die bloße Existenz einer Website rechtfertige nicht solch eine Maßnahme.

Es fehlte eine richterliche Genehmigung, wodurch der Richtervorbehalt für Rasterfahndungen umgangen wurde.

Die Rasterfahndung wurde von der Privatwirtschaft durchgeführt. "Wer sagt denn, dass wichtige Kunden oder gar eigene Mitarbeiter nicht aus der Trefferliste gestrichen wurden?".

Ermittelt wurde gegen mutmaßliche Konsumenten von Kinderpornografie. Für diese Straftat beträgt die Höchststrafe zwei Jahre. Zu wenig, weil für die Rasterfahndung eine Straftat von erheblichem Gewicht vorliegen muss.

Ein Vergleich: "Genauso gut könnte man gleichzeitig Razzien vor allen deutschen Hauptbahnhöfen machen und am nächsten Tag verkünden, mit der Festnahme von 50 Abhängigen und zwei Dutzend Kleindealern sei ein großer Schlag gegen den internationalen Drogenhandel gelungen."

Der Horror könnte so weitergehen: "Der nächste Ansatzpunkt wären MP3- und Filmportale, die möglicherweise gegen (deutsches) Urheberrecht verstoßen."

Die Strafprozessordnung sowie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung seien damit verletzt.

Quelle: Telepolis

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Alibaba Tilo Nachdenklich „Wenn ich mich recht an den Telepolisartikel erinnere, so könnte man auch anders...“
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Als Nicht-Jurist stehe ich der Sache auch negativ gegenüber. Wer, ausser den "Nutzniessern der Aktion, sagt uns denn, ob es wirklich gegen Kinderpornographie ging ? Als Mensch, 1953 geboren und somit Ende der Sechziger die übelsten Auswüchse staatlichen Machtmissbrauchs bewusst erlebend, glaube ich prinzipiell den "Mitteilungen an die Öffentlichkeit" gar nichts mehr. Aber Jurisprudenz hin oder her, am Meisten überzeugt hat mich doch die rechtlich sicher weniger bedeutsame Aussage, dass man ja nicht wissen könne, ob wichtige Kunden oder Mitarbeiter herausgenommen wurden. Allein schon diese Möglichkeit macht mich rasend bzgl. Inkompetenz der Verantwortlichen, denn welche miesen Highlights menschliche Habgier oder Quotenwahn treiben kann, erlebt wohl jeder Einzelne täglich.
Nein, Leute, ich bin froh, dass ich in einem Land leben kann, in dem ich dies hier zumindest sagen kann, ohne zu verschwinden (hoffe ich momentan noch), aber der "Obrigkeit glauben und/oder vertrauen hat sich bei mir RESTLOS erledigt. Wissen die Jüngeren eigentlich noch, dass man nichtmal Briefträger werden konnte, wenn man mal Mitglied in der KP (und einigen anderen) gewesen ist ? Und abgesehen vom Hörensagen oder Demos bin ich auch mal 22 Mon. unschuldig inhaftiert gewesen (Bayern natürlich) und durfte mir (im Beisein meines Anwalts) während der abschliessenden Beratung vor der Urteilsverkündung vom federführenden StA anhören, "es sei ihm egal, ob ich schuldig oder nichtschuldig wäre. So einer wie ich gehöre weg". Nein, Leute, nix Kinder oder Sex, Drogen und fast 20 J. her. Zum Glück gabs Freispruch, habe selber nicht dran geglaubt. Aber in dieser Zeit habe ich Sachen erleben dürfen, von denen ich nie gedacht hätte, dass es sie hier in der BRD gibt. Es gibt natürlich massig prominentere Fälle von Machtmissbrauch hierzulande. Warum sollte man also diesen Begründungen glauben ? Ganz früher warens Spione, dann die RAF & Co., dann Drogen, Flugzeugentführungen, usw. und nun darf die Kinderpornographie als Begründung herhalten. SCHÄBIG GENUG !!!!!
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Und welcher bist du? charlie62