Allgemeines 21.950 Themen, 147.866 Beiträge

News: Pauschalverdacht gegen Kreditkartenbesitzer

War Rasterfahndung rechtswidrig?

Redaktion / 44 Antworten / Flachansicht Nickles

Im Zuge der Ermittlungen gegen Kinderpornographie war in jüngster Zeit eine indonesische Website ins Visier der Fahnder gerückt. Die Betreiber konnten nicht ermittelt werden, so hat man kurzerhand 22 Millionen deutsche Kreditkarten gerastert. Die Rechtmäßigkeit dieser Rasterfahndung soll nun festgestellt werden.

Das hat sich der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter zur Aufgabe gemacht. Er hat vor dem Amtsgericht Halle einen Antrag auf die gerichtliche Überprüfung dieser Aktion gestellt.

Seine Argumente: Ein Anfangsverdacht liege nicht vor. Die bloße Existenz einer Website rechtfertige nicht solch eine Maßnahme.

Es fehlte eine richterliche Genehmigung, wodurch der Richtervorbehalt für Rasterfahndungen umgangen wurde.

Die Rasterfahndung wurde von der Privatwirtschaft durchgeführt. "Wer sagt denn, dass wichtige Kunden oder gar eigene Mitarbeiter nicht aus der Trefferliste gestrichen wurden?".

Ermittelt wurde gegen mutmaßliche Konsumenten von Kinderpornografie. Für diese Straftat beträgt die Höchststrafe zwei Jahre. Zu wenig, weil für die Rasterfahndung eine Straftat von erheblichem Gewicht vorliegen muss.

Ein Vergleich: "Genauso gut könnte man gleichzeitig Razzien vor allen deutschen Hauptbahnhöfen machen und am nächsten Tag verkünden, mit der Festnahme von 50 Abhängigen und zwei Dutzend Kleindealern sei ein großer Schlag gegen den internationalen Drogenhandel gelungen."

Der Horror könnte so weitergehen: "Der nächste Ansatzpunkt wären MP3- und Filmportale, die möglicherweise gegen (deutsches) Urheberrecht verstoßen."

Die Strafprozessordnung sowie das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung seien damit verletzt.

Quelle: Telepolis

bei Antwort benachrichtigen
Und welcher bist du? charlie62
hasso3 Alfredo14 „hasso, hasso,,,, Willst du oder kannst du es nicht verstehen...? Wie kann man...“
Optionen

Ich verstehe Dich und anderen schon, aber wenn Kripo immer an die Regeln halte, dann prost Mahlzeit, weil die Mafiosen, Verbrecherische Banden sind immer ein Schritt voraus....für "jeder Kampf seine Waffen" mann muß etwas tolerieren können. Da Draußen laufen viel mehr Gesetzlosen oder Verbrechern, weil sie können mit Deutsche Verfassung gut hantieren oder haben sie den Anwalt die es ermöglisched. Und Kripo kann nur zu sehen, weil an die Regeln halten muß.

G. H.

bei Antwort benachrichtigen