Telepolis weist auf einen naheliegenden aber wenig beachteten Aspekt der Online-Durchsuchungen hin, der in dem ganzen Geschrei weitgehend untergeht: Der Bundes-Trojaner könnte ja auch Daten auf beliebige PCs draufkopieren. Wer ist dann dafür haftbar?
Das Problem ist das gleiche wie im alltäglichen Leben: Das Unterschieben von Beweismitteln findet eben nicht nur in Krimis statt, und online ist das noch viel einfacher. telepolis zitiert so einen ähnlichen Fall, wo dem angeblichen Täter aber schließlich nichts nachgewiesen werden konnte.
Man müsste wohl ein gutes Stück des Rechtsstaats aufgeben, wollte man Online-Durchsuchungen tatsächlich zulassen.
Quelle: telepolis