Habe folgenden Artikel bei Ebay verkauft :
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&ih=012&sspagename=STRK%3AMESO%3AIT&viewitem=&item=220078916554&rd=1&rd=1
Alle Angaben in der Auktion stammen aus der Beschreibung zu dem Gerät oder sind von der Homepage entnommen. Das Gerät stammt aus einem Gewinnspiel, habe es selbst nicht genutzt, sondern nur einmal kurz angehabt. Da ich es nicht gebrauchen kann habe ich es also bei Ebay eingestellt.
Nun meldet sich nach etwa einer Woche nach Auktionsende der Käufer und sagt er könne nur Daten auf das Gerät spielen, bis etwa 300Mb und dann bricht die Übertragung ab. Fazit er kann das nicht gebrauchen und will sein Geld zurück.
Habe ihm gesagt das er ja noch 21 Monate Restgarantie bei Medion hat, wie auch in der Auktion geschrieben und das ich nicht mal weiß ob das ein Defekt ist oder ob das Gerät einfach nur bis 300Mb aufzeichnen kann. Oder, was ja auch möglich wäre, es an einem Problem mit seinem PC oder Software etc. liegt.
Er sagt aber er beruft sich aufs Fernabgesetz und hat 14 Tage Umtauschrecht bei mir. Ich sage ich hab unten auf der Seite geschrieben: Unter Ausschluß von Gewährleistung bei mir - 21 Monate Garantie bei Medion
Habe ihm auch gesagt er soll es bei Medion umtauschen, aber das möchte er garnicht, weil wenn es nicht mehr aufnehmen kann als 300Mb, dann kann er es nicht gebrauchen.
Wenn das aber generell so ist, dann ist es ja auch kein Defekt. Wenn doch, kann er ja ein neues bei Medion bekommen und die Funktion die er möchte ist gegeben.
Was soll ich jetzt tun und ist es wirklich so das ihm das Fernabgesetz das Recht gibt innerhalb von 14 Tagen bei mir das Geld zurück zu verlangen? Unabhängig davon das ich die Gewährleistung ausgeschlossen habe. Habe doch keinen Mangel oder so verschwiegen.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe !!
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Also ich habe auch positive Bewertungen von 98,6 und nur, weil ich einen ... waltraudnymphensittich1
Du hast über 200 Bewertungen in 2 Jahren, davon die wenigsten von Käufern. Aber: Schon bei Verkäufen, die geringer sind als deine, gehen deutsche Gerichte regelmäßig von einer unternehmerischen Tätigkeit aus. Das bedeutet, das du zwar keine Gewerbetreibender bist, aber dennoch die Pflichten eines Unternehmers hast. Als da wären: Widerufsbelehrung, Gewährleistung.....
Wobei bei einer Nichtanzeige der Widerrufsbelehrung dem Käufer gegenüber diese ein klein wenig verlängert wird - ungefähr ins unendliche. Versuche eine gütliche Einigung mit dem Käufer, denn dummerweise finde ich keinen Hinweis:
Privatverkauf, keine Garantie, Gewährleistung oder Rücknahme. Damit bist du haftbar - aber voll!