Hallo Leute,
ich habe bei eBay eine Urlaubsreise verkauft. Die Auktion lief am 18.02.2007 aus und bis heute habe ioh vom Höchtsbietenden weder einen Zahlungseingang noch eine Rückmeldung erhalten. Ich weiß zwar, dass dem Höchstbietenden rein rechtlich eine Zahlungsfrist von 10 Tagen zusteht, doch die Tatsache, dass auch auf zwei Nachfragen meinerseits die betreffene Person nicht reagiert hat, zeigt mir, dass hier offensichtlich kein Interesse an dem Artikel besteht und die Zahlung verweigert wird, obwohl durch Abgabe des Höchstgebotes ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
Die Person ist mir namentlich und mit Adresse durch die Angaben in der Kaufabwicklung bekannt. Leider konnte ich keine Telefonnummer in den öffentlichen Verzeichnissen finden. Gibt es eine Möglichkeit, diese per eBay zu erfahren, sofern Sie im Kundenprofil eingegeben ist? Oder kann ich anderweitig an diese Person herantreten ausser per Anwalt?
Ab welchem Zeitpunkt sollte meinerseits eine negative Bewertung angegeben werden?
MfG und Danke für eure Antworten
1stmember2002
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Gibt es eine Möglichkeit, diese per eBay zu erfahren, sofern Sie im Kundenprofil eingegeben ist?
Nein, eBay rückt überhaupt keine Informationen raus, die andere Mitglieder betreffen (nicht mal über die eigene Person gespeicherte Daten rücken sie raus). Absolut keine Chance, selbst bei offensichtlichen Betrügern beruft man sich dort auf "Datenschutzgründe".
Der 18.02. ist noch nicht sooo lange her, da könnte theoretisch noch was kommen (alles schon selbst gelegentlich erlebt).
Auch du wirst dich an die übliche Vorgehensweise halten müssen. Den Käufer über die entsprechenden eBay-Funktionen anmahnen, bei Nichtreaktion als unzuverlässigen Bieter melden, dann bekommt er eine Verwarnung, bezahlt er dann innerhalb einer bestimmten Frist immer noch nicht, kannst du eine Gutschrift der Provision beantragen und den Artikel dann neu einstellen (wenn der Reisetermin dann schon vorbei ist, ist das natürlich Sch...). Macht der Käufer das 2x, ist er seinen eBay-Account los.
Alles andere (Anwalt etc.) verursacht nur Kosten, auf denen du vermutlich sitzen bleiben wirst, verbunden noch mit etlichem Streß und Zeitaufwand. Das muß schon um einen sehr hohen Betrag gehen, um das Risiko einzugehen.
Ab welchem Zeitpunkt sollte meinerseits eine negative Bewertung angegeben werden?
Sobald du die Gebühren von eBay gutgeschrieben bekommen hast (siehe oben), vorher würde ich das nicht tun.
Gruß
Jürgen
Nein, eBay rückt überhaupt keine Informationen raus, die andere Mitglieder betreffen (nicht mal über die eigene Person gespeicherte Daten rücken sie raus). Absolut keine Chance, selbst bei offensichtlichen Betrügern beruft man sich dort auf "Datenschutzgründe".
Der 18.02. ist noch nicht sooo lange her, da könnte theoretisch noch was kommen (alles schon selbst gelegentlich erlebt).
Auch du wirst dich an die übliche Vorgehensweise halten müssen. Den Käufer über die entsprechenden eBay-Funktionen anmahnen, bei Nichtreaktion als unzuverlässigen Bieter melden, dann bekommt er eine Verwarnung, bezahlt er dann innerhalb einer bestimmten Frist immer noch nicht, kannst du eine Gutschrift der Provision beantragen und den Artikel dann neu einstellen (wenn der Reisetermin dann schon vorbei ist, ist das natürlich Sch...). Macht der Käufer das 2x, ist er seinen eBay-Account los.
Alles andere (Anwalt etc.) verursacht nur Kosten, auf denen du vermutlich sitzen bleiben wirst, verbunden noch mit etlichem Streß und Zeitaufwand. Das muß schon um einen sehr hohen Betrag gehen, um das Risiko einzugehen.
Ab welchem Zeitpunkt sollte meinerseits eine negative Bewertung angegeben werden?
Sobald du die Gebühren von eBay gutgeschrieben bekommen hast (siehe oben), vorher würde ich das nicht tun.
Gruß
Jürgen