Hallo Leute,
ich habe bei eBay eine Urlaubsreise verkauft. Die Auktion lief am 18.02.2007 aus und bis heute habe ioh vom Höchtsbietenden weder einen Zahlungseingang noch eine Rückmeldung erhalten. Ich weiß zwar, dass dem Höchstbietenden rein rechtlich eine Zahlungsfrist von 10 Tagen zusteht, doch die Tatsache, dass auch auf zwei Nachfragen meinerseits die betreffene Person nicht reagiert hat, zeigt mir, dass hier offensichtlich kein Interesse an dem Artikel besteht und die Zahlung verweigert wird, obwohl durch Abgabe des Höchstgebotes ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde.
Die Person ist mir namentlich und mit Adresse durch die Angaben in der Kaufabwicklung bekannt. Leider konnte ich keine Telefonnummer in den öffentlichen Verzeichnissen finden. Gibt es eine Möglichkeit, diese per eBay zu erfahren, sofern Sie im Kundenprofil eingegeben ist? Oder kann ich anderweitig an diese Person herantreten ausser per Anwalt?
Ab welchem Zeitpunkt sollte meinerseits eine negative Bewertung angegeben werden?
MfG und Danke für eure Antworten
1stmember2002
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ich würde den laut Bieterstatistik zweiten Bieter anschreiben, ob er - zu dem von ihm gebotenen Kaufpreis - evtl. noch interessiert wäre. Wenn nicht, dann wie oben von mir beschrieben, das eBay-Mahnverfahren durchziehen, sich die Gebühren erstatten lassen und erneut einstellen.
Gruß
Jürgen