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Ebayproblem: Gebrauchte Festplatte versteigert und Ärger

jonathan1 / 28 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,

ich habe vor etwa 5 Wochen eine gebrauchte Festplatte versteigert.

Im Anzeigenformat selbst hab ich angegeben, "gebraucht" und in der Beschreibung nochmal hingewiesen, dass die Platte definitiv gebraucht ist "Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Festplatte gebraucht ist".


Es gibt scheinbar immernoch genug Leute, die einfach nicht lesen können oder nicht wollen. Ich persönlich dachte, dass das eindeutig wäre.

Der Käufer beschwerte sich sofort nach Erhalt, dass die Festplatte Gebrauchsspuren aufweise und auch laut einem Programm schon mehrere Stunden gelaufen sei.

Alles, was ich ihm geantwortet habe, war, dass ich verwiesen habe auf die Auktionsbeschreibung und angegeben hatte, dass sie gebraucht ist.

Er ist damit nicht einverstanden. Der nächste Schritt war, dass ich ihm 5% Preisrückerstattung angeboten habe (reine Gutmütigkeit). Aber nein!

Er hat mir jetzt die letzte Bedingung gesetzt, ich soll ihm die gleiche Platte noch einmal besorgen (nicht mit "Gebrauchsspuren") oder den gesamten Kaufpreis rückerstatten oder er zeigt mich bei der Polizei wegen Warenbetruges an, kein Scherz!

Natürlich hab ich darauf keine Lust, aber allein durch diesen Unterton hab ich schon keine Lust, ihm das Geld zurückzugeben. Die Platte kostete neu 120 Euro, versteigert hab ich sie für 50 Euro.


Was soll ich machen? Drauf eingehen oder es lassen?

Einspruch, Euer Ehren :-) Olaf19
rill jonathan1 „Ebayproblem: Gebrauchte Festplatte versteigert und Ärger“
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Eine wirkliche Meinung dazu kann man sich erst bei genauer Kenntnis des Angebotstextes (plus des genauen Wortlautes der Beschwerden des Käufers) bilden. Wenn tatsächlich überall und eindeutig "gebraucht" im Text stand, wäre die Reaktion des Käufers total unverständlich. Interssant wäre auch, inwieweit Du als Verkäufer Aussagen zur Funktionionsfähigkeit der HD gemacht hast oder auch nicht. 50,-€ für Elektronikschrott wären mir auch deutlich zuviel. Diese Bemerkung soll auf keinen Fall so verstanden werden, daß ich Dich als Verkäufer von defekten HDs ohne entsprechenden Hinweis verdächtige!

Es ist übrigens legitim, defekte HDs bei eBay anzubieten - darauf muß aber ausdrücklich im Angebotstext hingewiesen werden ... defekte HDs werden nicht selten zwecks Tausch der Elektronikplatine gesucht (Datenrettungsversuch bei vielleicht nur defekter Elektronik).

Als Verkäufer einen Preisnachlaß anzubieten, finde ich allerdings seltsam ... könnte man als Eingeständnis für - ja was denn - ansehen.

Ich habe schon oft genug widersprüchliche oder falsche Artikelbeschreibungen oder irreführende Fotos bei eBay gesehen - im Kopf stand z. B. "neu" und im weiteren Text hieß es dann (versteckt) "gebraucht". Wir hatten hier schon einige Problemschilderungen über eBay-Auktionen, die sich dann bei Kenntnis der Artikelbeschreibung etwas oder deutlich anders darstellten, als vom Thread-Starter zunächst beschrieben.

Der Thread-Starter sollte sich wieder melden und am besten einen Link auf die Auktion hier setzen - erst dann könnte man wirklich Rat und Hilfestellung geben.


rill