Hallo,
ich habe vor etwa 5 Wochen eine gebrauchte Festplatte versteigert.
Im Anzeigenformat selbst hab ich angegeben, "gebraucht" und in der Beschreibung nochmal hingewiesen, dass die Platte definitiv gebraucht ist "Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Festplatte gebraucht ist".
Es gibt scheinbar immernoch genug Leute, die einfach nicht lesen können oder nicht wollen. Ich persönlich dachte, dass das eindeutig wäre.
Der Käufer beschwerte sich sofort nach Erhalt, dass die Festplatte Gebrauchsspuren aufweise und auch laut einem Programm schon mehrere Stunden gelaufen sei.
Alles, was ich ihm geantwortet habe, war, dass ich verwiesen habe auf die Auktionsbeschreibung und angegeben hatte, dass sie gebraucht ist.
Er ist damit nicht einverstanden. Der nächste Schritt war, dass ich ihm 5% Preisrückerstattung angeboten habe (reine Gutmütigkeit). Aber nein!
Er hat mir jetzt die letzte Bedingung gesetzt, ich soll ihm die gleiche Platte noch einmal besorgen (nicht mit "Gebrauchsspuren") oder den gesamten Kaufpreis rückerstatten oder er zeigt mich bei der Polizei wegen Warenbetruges an, kein Scherz!
Natürlich hab ich darauf keine Lust, aber allein durch diesen Unterton hab ich schon keine Lust, ihm das Geld zurückzugeben. Die Platte kostete neu 120 Euro, versteigert hab ich sie für 50 Euro.
Was soll ich machen? Drauf eingehen oder es lassen?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
1. Preisnachlass = automatisches Schuldeingeständnis?
Kann ja auch eine Reaktion auf die Einschüchterung/Nötigung durch den Käufer sein.
2.Bewertung direkt nach Gelderhalt?
Blödsinn, da in die Bewertung auch immer das Geschäftsgebahren mit einfließt. Habe ich einen Psychopathen oder einen Betrüger erwischt, der durch haltloses Bemäkeln der Ware Triebabfuhr oder Vorteile erzielen will, gehört der genauso gebrandmarkt, damit nicht nachfolgende VK oder K ihm auf den Leim gehen. ebay-Bewertungen sind KEINE Schufa-Auskunft oder als so was gedacht.