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Ebay Faupax und Drohungen

Chaos3 / 36 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo. Ich war paar Wochen verreist und jemand aus der nächsten Famillie sollte in meinem Auftrag eine Festplatte kaufen. Es sollte eine 250GB FP sein. Der Kauf geschah am 17.02 und ich kam gestern zurück. Es stellte sich heraus, daß eine falsche FP gekauft wurde - eine 200MB. Nun, es ist bisschen spät inzwischen (geplannt war die Reise bis zum 28.02) und ich fand einen "Hinweis" (gelbe Nachricht) in meinem Benutzerprofil vor. Natürlich hat der Verkäufer sich bei Ebay versichert, daß er im Fall der Fälle eine Gutschrift kriegt. Allerdings fand ich dann auch noch 2 Emails von dem Verkäufer die nicht so lustig waren. In der 2ten droht er gleich mit Rechtsanwalt und Klage.

In meinen Augen ist das Erpressung. Ich würde ja sofort zahlen, allerdings nicht bei solchen Tönen. Selbst wenn man verärgert ist, muss man doch nicht gleich die Artillerie ausfahren und alles derart zuspitzen. Daher habe ich gesagt, daß ich - aufgrund dieser Äußerungen - zurücktrete.

Ich wüsste gerne ob eine gebrauchte FP im Wert von 50 Euro - im Hinblick auf diese nach Erpressung klingenden Äußerungen des Verkäufers - wirklich eine rechtliche Sache wäre und ob ich das Recht habe bei solchen Äußerungen auszusteigen.

Habt Ihr ähnliche Sachen schon erlebt bzw. von sowas schon gehört?

Mfg
Frank

Ganz schön dreist... i.mer
GarfTermy Chaos3 „Ebay Faupax und Drohungen“
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"...allerdings nicht bei solchen Tönen. ..."

sorry - aber hier sind nicht nur die töne übertrieben - deine reaktion ist es auch.

einigt euch und gut ist.

strafrechtlich betrachtet ist der tatbestand der erpressung nicht gegeben - der käufer ist sauer und pocht auf seine ihm zustehenden rechte. ...die du übrigens auch schon zugestanden ahst.

also...

wozu das gedöhns?

damit dir der tatbestand klar wird - hier der gesetzestext:

§ 253
Erpressung
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


...du siehst - die drohung mit einem anwalt ist nicht rechtswidrig.

;-)