Hallo,
ich habe mal wieder eine kniffelige Frage für euch.
Ich habe bei Ebay ausversehen 380€, anstatt 280€ auf einen Artikel geboten. Weil die Auktion keine 12Stunden mehr gedauert hat, konnte ich das Gebot durch Ebay nicht verändern lassen. Eine Nachricht an den gewerblichen Verkäufer brachte auch nicht, da es Gestern, also Sonntag war.
Dann habe ich, zu meinem Bedauern, den Artikel für 340€ erworben. Ich habe dem Verkäufer nochmal eine Nachricht gesendet mit dem Wunsch, von meinem 1 monatigem (ist in dem seinen AGBs so festgelegt) Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Nun möchte dieser mir 51€ in Rechnung stellen, wegen einer verweigerten Annahme.
Daraufhin habe ich dem Verkäufer geschrieben, dass er mir den Artikel gerne zusenden könne und ich ihn dann sowieso zurücksenden werde. Da könne man sich doch auf ein Rücktritt einigen, weil er sonst zusätzlich noch Versandkosten entrichten muss.
Die ganze Sache tut mir schrecklich leid und ich kann auch verstehen, dass der Verkäufer verärgert ist, aber ich finde mein Angebot ok!? Wie seht ihr das?
Mfg
Tobias
Allgemeines 21.915 Themen, 147.228 Beiträge
Sorry - aber du willst die Folgen deines Fehler auf einen anderen abwälzen.
Und weiter? Was wäre gewesen, wenn rein zufällig zwei so einen fehler gemacht hätten und es sich um eine wesentlich höhere summen handeln würde? Müsste er dann auch für den fehler gerade stehen? Und wenn in so einem extremfall nicht, wo ist dann die grenze?
Welchen unterschied hätte es jetzt gemacht, wenn balzhofna einfach bezahlt, das paket ungeöffnet zurückgeschickt und sich die kaufsumme abzüglich porto&co zurückerstatten lassen hätte? Absolut legal, legitim und rechtmäßig und zwar ganz ohne kommentar und hier nachfragen etc.?
Der verkäufer hätte zu der angedachten variante zusätzlich noch die echten hin und rücksendekosten zu tragen gehabt, inklusive verlust- und beschädigungsrisiko.
Falls eine ebay-stornierung möglich ist und dabei noch die provision entfällt (kann es nicht aus eigener erfahrung bestätigen, aber anscheinend geht das), balzhofna dazu noch als "strafe" die portokosten zahlt, die er ohnehin zu zahlen hätte, wären alle mit geringsten/keinen verlusten aus dem schneider.
Falls also nicht noch etwas wesentlicher im gesamtbild fehlt, sehe ich keine bessere lösung.
Da der verkäufer das produkt ja ohnehin immer noch verkaufen will, entgeht noch nicht einmal ebay eine einnahme, sie kommt lediglich etwas später.
Der einzige, der ein klein wenig verliert ist balzhofna, aber ich denke das wird wohl mit erleichterung zur kenntnis genommen und als sehr günstiges lehrgeld abgeschrieben.
mr.escape
Und weiter? Was wäre gewesen, wenn rein zufällig zwei so einen fehler gemacht hätten und es sich um eine wesentlich höhere summen handeln würde? Müsste er dann auch für den fehler gerade stehen? Und wenn in so einem extremfall nicht, wo ist dann die grenze?
Welchen unterschied hätte es jetzt gemacht, wenn balzhofna einfach bezahlt, das paket ungeöffnet zurückgeschickt und sich die kaufsumme abzüglich porto&co zurückerstatten lassen hätte? Absolut legal, legitim und rechtmäßig und zwar ganz ohne kommentar und hier nachfragen etc.?
Der verkäufer hätte zu der angedachten variante zusätzlich noch die echten hin und rücksendekosten zu tragen gehabt, inklusive verlust- und beschädigungsrisiko.
Falls eine ebay-stornierung möglich ist und dabei noch die provision entfällt (kann es nicht aus eigener erfahrung bestätigen, aber anscheinend geht das), balzhofna dazu noch als "strafe" die portokosten zahlt, die er ohnehin zu zahlen hätte, wären alle mit geringsten/keinen verlusten aus dem schneider.
Falls also nicht noch etwas wesentlicher im gesamtbild fehlt, sehe ich keine bessere lösung.
Da der verkäufer das produkt ja ohnehin immer noch verkaufen will, entgeht noch nicht einmal ebay eine einnahme, sie kommt lediglich etwas später.
Der einzige, der ein klein wenig verliert ist balzhofna, aber ich denke das wird wohl mit erleichterung zur kenntnis genommen und als sehr günstiges lehrgeld abgeschrieben.
mr.escape