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Mal wieder eine EBay Frage

Balzhofna / 38 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo,
ich habe mal wieder eine kniffelige Frage für euch.
Ich habe bei Ebay ausversehen 380€, anstatt 280€ auf einen Artikel geboten. Weil die Auktion keine 12Stunden mehr gedauert hat, konnte ich das Gebot durch Ebay nicht verändern lassen. Eine Nachricht an den gewerblichen Verkäufer brachte auch nicht, da es Gestern, also Sonntag war.
Dann habe ich, zu meinem Bedauern, den Artikel für 340€ erworben. Ich habe dem Verkäufer nochmal eine Nachricht gesendet mit dem Wunsch, von meinem 1 monatigem (ist in dem seinen AGBs so festgelegt) Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Nun möchte dieser mir 51€ in Rechnung stellen, wegen einer verweigerten Annahme.
Daraufhin habe ich dem Verkäufer geschrieben, dass er mir den Artikel gerne zusenden könne und ich ihn dann sowieso zurücksenden werde. Da könne man sich doch auf ein Rücktritt einigen, weil er sonst zusätzlich noch Versandkosten entrichten muss.
Die ganze Sache tut mir schrecklich leid und ich kann auch verstehen, dass der Verkäufer verärgert ist, aber ich finde mein Angebot ok!? Wie seht ihr das?
Mfg
Tobias

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@Tobias peterson
Stussposter... charlie62
burhan Balzhofna „Hallo! Ich habe jetzt eine Antwort erhalten: Sehr geehrte Damen und Herren,...“
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Ich habe den Text von "Perrudja" etwas angepasst:

Sehr geehrter Herr [Verkäufer]!

Am [Datum] habe ich Sie in Kenntnis gesetzt, dass ich auf Grund eines Irrtums
den bei Ihnen am [Datum + Uhrzeit] ersteigerten Artikel [Artikelnummer und
Bezeichnung] nicht kaufen möchte und von meinem mir gesetzlich zustehenden
Widerrufsrecht gebrauch machen werde.

Sie schreiben mir nun, dass das erst geht, wenn die Ware bei mir eingetroffen ist,
was weitere Kosten verursachen würde, da ich die Rücksendekosten zu tragen hätte.

Nach §242 BGB handeln Sie demnach treuwidrig und müssten auch die
Rücksendekosten tragen, da ich Sie bereits rechtzeitig über die Nichtannahme informierte.
Senden Sie die Ware dennoch zu, verursachen Sie mutwillig vermeidbare Kosten!

Sollten Sie die ware dennoch an mich versenden werde ich die Annahme verweigern!

Ich hoffe auf eine gütliche und außergerichtliche Einigung, deren Bestandteil auch der
gegenseitige Verzicht auf die Bewertung beinhaltet.

Mit freundlichen Grüßen

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@ balzhofna DP-DESIGN