Hallo,
ich habe mal wieder eine kniffelige Frage für euch.
Ich habe bei Ebay ausversehen 380€, anstatt 280€ auf einen Artikel geboten. Weil die Auktion keine 12Stunden mehr gedauert hat, konnte ich das Gebot durch Ebay nicht verändern lassen. Eine Nachricht an den gewerblichen Verkäufer brachte auch nicht, da es Gestern, also Sonntag war.
Dann habe ich, zu meinem Bedauern, den Artikel für 340€ erworben. Ich habe dem Verkäufer nochmal eine Nachricht gesendet mit dem Wunsch, von meinem 1 monatigem (ist in dem seinen AGBs so festgelegt) Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
Nun möchte dieser mir 51€ in Rechnung stellen, wegen einer verweigerten Annahme.
Daraufhin habe ich dem Verkäufer geschrieben, dass er mir den Artikel gerne zusenden könne und ich ihn dann sowieso zurücksenden werde. Da könne man sich doch auf ein Rücktritt einigen, weil er sonst zusätzlich noch Versandkosten entrichten muss.
Die ganze Sache tut mir schrecklich leid und ich kann auch verstehen, dass der Verkäufer verärgert ist, aber ich finde mein Angebot ok!? Wie seht ihr das?
Mfg
Tobias
Allgemeines 21.915 Themen, 147.228 Beiträge
Da nun die AGB des Verkäufers ins Spiel gebracht werden:
Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrages, wenn der Verwender (hier: der Verkäufer) die andere Vertragspartei bei Vertragsschluß ausdrücklich auf sie hingewiesen hat (§ 305 Abs. 2 Nr.1 BGB). Ob das im vorliegenden Falle geschehen ist, müßte der Käufer zunächst mal darlegen. Seinen bisherigen Ausführungen ist das - explizit - nicht zu entnehmen.
Sollte die in Bezug genommene AGB-Klausel tatsächlich rechtswirksam in das Vertragsverhältnis einbezogen worden sein, stellt dieser Umstand den Käufer aber noch nicht automatisch rechtlos; es wäre dann zu prüfen, ob die Klausel nicht möglicherweise einem gesetzlich normierten Verbot zum Opfer fiele (§§ 307 ff. BGB). Insoweit fände also zunächst einmal eine Inhaltskontrolle statt. - Ohne Kenntnis der näheren Umstände allerdings läßt sich dazu im Augenblick nichts weiter sagen.