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wieder ebay-ich verzweifle!!!!!!!!!!!!!!!!!

jigsaw / 19 Antworten / Flachansicht Nickles

hallo!ich habe eine externe festplatte angeboten,wurde am 30.5.07 ersteigert.so weit,so gut.am 01.06. soll der betrag überwiesen worden sein,käufer fragte per mail am 5.6.07 nach,ob der betrag schon gebucht ist.ich habe per anhang a l l e kontobewegungen vom 31.05.07 -05.06.07 zugemailt mit der bitte,mal selbst nachzusehen.am 06.06.07
erhielt ich dann erneut eine mail mit anhang,worauf vermerkt war,das am 31.05.07 um 21:19 uhr der betrag überwiesen wurde.
obwohl ich täglich mehrmals mein konto "überprüfe"-kein eingang.auch auf eine nachricht an die bank am 07.06.07 erhielt ich noch keine nachricht.
hat jemand schon mal ähnliches erlebt und wie soll man sich verhalten?
ohne eingang des betrages möchte ich die ware nicht losschicken.
ach ja,es handelt sich um keinen kontoauszug-da steht drauf:
privat clever:7 nummern
kontoinhaber:xxxxxx xxxxxxx
ihre auswahl:umsätze im zeitraum xx.xx.2007 bis xx.xx.2007
kontostand vom 06.06.2007,21:26 uhr
und darunter überweisung vom 31.05.2007 sb- überweisung 21.19uhr,tannr.
mein name und die kontoverbindungsdaten meiner bank.
freundlichst
jigsaw

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normalo_04 Olaf19 „ bis es nach 1-2 Wochen beim Auftragsteller zurückgebucht wird. Oder beim...“
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hi olaf,
auch ich hatte probs mit einem "power seller" bei ebay. du hast mir seiner zeit die frage gestellt, wie es angehen kann , dass ein mitglied mich noch bewerten kann, obwohl ich ihn mit einem nicht gelieferten aber bezahlten artikel, gemeldet habe.
darauf habe ich jetzt antwort erhalten. siehe selbst:

Hallo Herr xxxxx,

vielen Dank fuer Ihre Rueckmeldung. Mein Name ist Beate Fehlmann. Sie
haben uns geschrieben, da Sie mit der Bewertung, die Ihnen Ihr
Verkaeufer gegeben hat, nicht einverstanden sind. Das Mitglied
"xxxxxxxxx-de", habe nicht auf die von Ihnen gemeldete Unstimmigkeit
reagiert und daher wuenschen Sie die Loeschung des abgegebenen
Bewertungspunktes.

Ihre Veraergerung hierueber kann ich sehr gut nachvollziehen.

In Ihrer Nachricht beziehen Sie sich auf unsere Richtlinien zur
Bewertungsloeschung. Demnach werden Bewertungspunkte entfernt, wenn ein
Kaeufer nicht auf die vom Verkaeufer gemeldete Unstimmigkeit reagiert.

Gilt diese Regel auch im umgekehrten Fall, Herr xxxxxxx?

Nein. Wenn der Verkaeufer auf einen vom Kaeufer eingeleiteten Streitfall
wegen eines nicht erhaltenen Artikels, nicht reagiert, bleibt das
Bewertungsrecht fuer beide Handelspartner bestehen.

Da uns dieser Vorschlag aber schon von mehreren Mitgliedern erreicht
hat, pruefen wir derzeit eine moegliche Umsetzung. Vielleicht koennen
wir ihn bereits bei den naechsten Aktualisierungen von eBay
beruecksichtigen.

Da auch kein anderer Verstoss gegen die Bewertungsrechtlinien bei Ihrer
erhaltenen Bewertung vorliegt, koennen wir diese nicht entfernen.

Was wird eBay in diesem Fall unternehmen?

Seien Sie versichert, Herr xxxxxxx, dass wir die Aktivitaeten des
Mitglieds genau ueberpruefen und ggf. entsprechende Massnahmen ergreifen
werden.

Was wir in diesem Fall konkret gegen das Mitglied unternehmen werden,
duerfen wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gruenden nicht mitteilen.
Alle eBay-Mitglieder haben ein Recht darauf, dass wir diese
Informationen nicht an Dritte weitergeben.

Liegt jedoch ein Verstoss gegen die Allgemeinen Geschaeftsbedingungen
von eBay oder die eBay-Grundsaetze vor, werden wir das Mitglied
verwarnen oder vom Handel bei eBay ausschliessen.

Auch wenn wir im Moment Ihrem Wunsch nicht nachkommen koennen. Wir
moechten, dass alle an diesem einzigartigen Marktplatz mitbauen.

Ich bedauere, Herr xxxxxxxx, Ihnen keine andere Antwort geben zu koennen
und bitte Sie um Verstaendnis fuer unsere Vorgehensweise und wuenschen
Ihnen fuer Ihre zukuenftigen Transaktionen viel Erfolg sowie Ihnen einen
angehemen Donnerstagnachmittag.

Mit freundlichen Gruessen nach xxxxxxxxxxxx

Beate Fehlmann
eBay Sicherheitsteam

das verstehe ich nun überhaupt nicht mehr. erst wollte der verkäufer meine neg. bewertung mit ein paar euros bzw. weiterer ware kaufen ( abgelehnt und sofort ebay gemeldet)
dann hat er versucht mich mit einer 4800Euro klage unter druck zu setzen.(auch sofort ebay gemeldet)
vorgestern bekam ich folgende info von ebay zu den ebay grundsätzen, von denen ich hier nur mal die beiden entscheidenden rein kopier:

Grundsatz

Es ist verboten, das Bewertungssystem von eBay zu missbrauchen.

Erläuterungen zu diesem Grundsatz

Folgende Methoden und Verhaltensweisen bei der Bewertungsabgabe sind verboten (Liste nicht abschließend):

*

Es ist verboten, mit einer Negativbewertung zu drohen, um andere Mitglieder zu einer bestimmten Handlung zu zwingen. Es ist ferner verboten, andere Mitglieder zu bedrohen, damit sie eine positive Bewertung abgeben ("Bewertungserpressung").
*

Der Verkauf, Ankauf oder das Handeln mit Bewertungen ist verboten.

bin ich da jetzt verkehrt, oder liegen hier 2 klare verstöße seitens des verkäufers vor?
gruß
normalo_04

ES GIBT KEINE DUMMEN FRAGEN. NUR DUMME ANTWORTEN !!!
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@normalo04 Olaf19